Ergebnis 1 bis 20 von 689

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    10.06.2005
    Beiträge
    1.016
    Der Verkauf zum Marktpreis ist kein Wucher. Wucher setzt juristisch zum einen voraus, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung (Uhr) und Gegenleistung (Preis) gegeben ist. Wenn jemand zum tatsächlichen Marktpreis (die UVP muss nicht unbedingt dem tatsächlichen Marktpreis und damit Wert entsprechen, was übrigens in beide Richtungen gilt) verkauft, kann man sich schon fragen, ob es überhaupt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt. Zum anderen setzt Wucher neben dem Missverhältnis zwischen den Leistungen noch voraus, dass der eine Vertragspartner die Zwangslage,
    Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen, Erhebliche Willensschwäche des anderen ausnutzt. Auch wenn man angesichts einiger neuerer Entwicklungen im Uhrenmarkt schon auf die Idee kommen könnte, ob bei einigen Beteiligten mentale Defizite vorhanden sind (grins...), dürfte beim Verkauf einer Uhr zum Marktpreis der Wuchertatbestand nicht erfüllt sein.

  2. #2
    Explorer
    Registriert seit
    08.09.2020
    Beiträge
    179
    Zitat Zitat von ThL Beitrag anzeigen
    Der Verkauf zum Marktpreis ist kein Wucher. Wucher setzt juristisch zum einen voraus, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung (Uhr) und Gegenleistung (Preis) gegeben ist. Wenn jemand zum tatsächlichen Marktpreis (die UVP muss nicht unbedingt dem tatsächlichen Marktpreis und damit Wert entsprechen, was übrigens in beide Richtungen gilt) verkauft, kann man sich schon fragen, ob es überhaupt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt. Zum anderen setzt Wucher neben dem Missverhältnis zwischen den Leistungen noch voraus, dass der eine Vertragspartner die Zwangslage,
    Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen, Erhebliche Willensschwäche des anderen ausnutzt. Auch wenn man angesichts einiger neuerer Entwicklungen im Uhrenmarkt schon auf die Idee kommen könnte, ob bei einigen Beteiligten mentale Defizite vorhanden sind (grins...), dürfte beim Verkauf einer Uhr zum Marktpreis der Wuchertatbestand nicht erfüllt sein.
    M.M.n. wissen 99,9% der Menschen nicht was der Rolex-Preis einer Uhr ist. Herr X geht zu seinem Juwelier und sagt: ich suche eine schöne Uhr.
    Der Nicht-Rolex-Konzi zeigt im eine verklebte Uhr mit nicht ausgefüllter Garantiekarte zum Preis von 25.000.- Euro (Stahl-Daytona) und der betagte alte Herr
    kauft diese zum genannten Preis. Für mich wäre das auf alle Fälle juristisch zu prüfen...
    Geändert von bmw-toni (15.09.2020 um 12:37 Uhr)

Ähnliche Themen

  1. Trusted-Watch.de – Blacklist?
    Von JoeFG im Forum Off Topic
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 21.06.2017, 19:06
  2. web.de Blacklist?
    Von biffbiffsen im Forum Off Topic
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 24.10.2013, 10:27
  3. BLACKLIST von Kronos Club
    Von jk737 im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 41
    Letzter Beitrag: 19.04.2007, 14:31
  4. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 27.06.2005, 19:45

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •