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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Die Entscheidung sagt, dass die Bedienung eines Touchscreens Im Auto grundsätzlich verboten ist und zu einem Fahrverbot führt, Untermenue hin oder her. Ich nutze bei meinem auch die Telemetrie, Radio etc. über Touchscreen. Mir war nicht klar dass das Handyverbot auch für fest im Auto installierte Touchscreens gilt.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von alien27
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    Zitat Zitat von Karl Napp Beitrag anzeigen
    Die Entscheidung sagt, dass die Bedienung eines Touchscreens Im Auto grundsätzlich verboten ist und zu einem Fahrverbot führt, Untermenue hin oder her. Ich nutze bei meinem auch die Telemetrie, Radio etc. über Touchscreen. Mir war nicht klar dass das Handyverbot auch für fest im Auto installierte Touchscreens gilt.
    Der Artikel/Urteil sagt: Grundsätzlich verboten ist die Nutzung von Berührungsbildschirmen während der Fahrt nicht.
    Grüße,
    Stefan

    schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Stimmt, in der StVO wird tatsächlich ein Unterschied gemacht zwischen Geräten die fest eingebaut sind und solchen die aufgenommen werden. Wieder was gelernt.

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