Die Entscheidung sagt, dass die Bedienung eines Touchscreens Im Auto grundsätzlich verboten ist und zu einem Fahrverbot führt, Untermenue hin oder her. Ich nutze bei meinem auch die Telemetrie, Radio etc. über Touchscreen. Mir war nicht klar dass das Handyverbot auch für fest im Auto installierte Touchscreens gilt.
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Hybrid-Darstellung
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04.08.2020, 12:43 #1ehemaliges mitgliedGast
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04.08.2020, 12:46 #2
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04.08.2020, 13:00 #3ehemaliges mitgliedGast
Stimmt, in der StVO wird tatsächlich ein Unterschied gemacht zwischen Geräten die fest eingebaut sind und solchen die aufgenommen werden. Wieder was gelernt.
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