Trici90: Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt ja nur, dass stets mit Bruttopreisen geworben werden muss bei Verbrauchern. Geschützt wird der Verbraucher, damit ihm nicht Nettopreise angeboten werden und dann der Preis zzgl. USt gefordert wird. Wenn mit Verbrauchern über Preise verhandelt wird, gilt damit im Zweifel der Bruttopreis als vereinbart. Die PAngV regelt aber nicht, was bei Änderungen der USt nach Vertragsschluss gilt. Da kommt es auf den konkreten Vertrag an. Auch mit Verbrauchern kann ein Preis zuzüglich geltender USt vereinbart werden; das verbietet die PAngV nicht.
Für die Preise nach dem 1.7. wird es sicher beides geben: Reduktion des Bruttopreises oder eben nicht. Aber da kann ich als Kunde ja entsprechend verhandeln. Ich werde nach dem 1.7. jedenfalls nicht den gleichen Preis für eine Uhr zahlen, wie vor dem 1.7. Die 2,52 % kann der Konzi ja auch jederzeit als Rabatt geben - und hat netto das gleiche wie vorher; insofern sollte das gut verhandelbar sein...
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Thema: Senkung der USt. um 3 %
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04.06.2020, 19:56 #27
Geändert von 986boxster (04.06.2020 um 19:57 Uhr)
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