Nö, würde er nicht. Einen Oldtimer kauft auch niemand ohne KFZ Brief. Wenn der fehlt, muss man halt etwas Bürokratie machen, wodurch ein unrechtmäßiger Besitz in der Regel auffliegt. Wenn der "Zettel" was Wert ist, dann geht der auch nicht verloren.

Im Falle der Uhr würde ich mir erhoffen, dass es ein Ersatzzertifikat nur gibt, wenn der registrierte Erstkäufer (oder der zuletzt registrierte) dem zustimmt.
Vorteil für den Hersteller: Er weiß wer welche Uhren hat, auch wer "handelt".
Vorteil Erst und Zweitkäufer: Klare Eigentumsverhältnisse.