Die Art der Kontrolle ist mehr als fragwürdig und sogar rechtswiedrig so wie du sie schilderst.

Grundsätzlich gelten dabei nach meinem Wissen drei Dinge:

- Die Beamten müssen auf Nachfrage einen Grund der Kontrolle angeben
Die im Volksmund bekannte allgemeine Verkehrskontrolle ohne Verdachtsmoment gibt es eigentlich garnicht, wobei auf Wunsch natürlich ein Grund immer gefunden werden kann wenn man sucht .

- Die Beamten müssen sich Ausweisen
Eigentlich sogar proaktiv, auf Wunsch aber in jedem Fall.

- Ein Durchsuchen des Fahrzeuges ist nur auf Erlaubnis des Fahzeugführers gestattet
Für eine Durchsuchung muss die Polizei einen Durchsuchungsbefehl haben. Damit das Umgangen werden kann gibt es eben oft die Frage nach Verbandskasten, Warndreieck etc. gestellt. Allerdings lassen logischerweise unbescholtene Bürger hier auch gerne die Durchsuchung zu (warum auch nicht).

Im Endeffekt bist du da wie die meisten (inklusive mir) und nimmst das Vorgehen so hin. Rein rechtlich muss man sich das aber nicht gefallen lassen.

Inwieweit eine Beschwerde bei der Dienstaufsicht mit Kenntniss des Kennzeichen bzw. Namen hier was bringt stelle ich mal in Frage.
Im Allgemeinen findet man immer einen Grund für eine derartige Kontrolle und einen Weg ins Auto ohne Durchsuchungsbefehl zu schauen. Bei den Punkten Begründung nennen etc. steht dann am Ende eh Aussage gegen Aussage.

Viele Grüße
Christoph