Also, eigentlich ist alles ganz einfach:

Theoretisch soll der Name beim Kauf eingetragen werden ... manche Konzis unterlassen dies aber auf Wunsch ... ist halt netter, wenn die Uhr mal gehen soll, wenn kein Name im Zerti steht.

Was passiert beim Kauf: Die Karte wird aktiviert ... dazu ist der Konzi verpflichtet und er wird es auch gewiss machen, denn Rolex ist über den Warenbestand jederzeit informiert ... sprich, wenn eine Uhr aktiviert wurde, wird sie bei Rolex als "verkauft" vermerkt, was zur Folge hat, dass so ein Modell ggf. auch wieder an den Konzi geliefert wird, so er sie denn im Rückstand hat ... insofern ist es im ureigenem Interesse vom Konzi, die Karte beim Verkauf zu aktivieren ... davon abgesehen riskiert der Konzi sehr hohe Strafen, wenn er es unterlassen würde, im Wiederholungsfall sogar die Konzession.

Was bedeutet das nun: Rolex weiß, dass diese Uhr verkauft wurde und auch wann und von wem! Was Rolex nicht weiß und gar nicht wissen will: An wen die Uhr verkauft wurde. Es findet keine Übermittlung von Kundendaten statt.

In der Folge bedeutet dies theoretisch: Selbst wenn man seine Unterlagen verliert, kann Rolex nachvollziehen, ob die Uhr noch Garantie hat oder nicht! Das heißt: Wenn man wirklich alles verlieren sollte, kann man die Uhr direkt zu Rolex schicken, so sie noch in der Garantiezeit ist. Allerdings sollte man im Regelfall trotzdem das Zerti mit einreichen!

Auch immer wieder gerne falsch von manchen Konzis behauptet: Nein, man benötigt keine Rechnung, wenn man die Uhr zu Rolex nach Köln zwecks Garantie einschicken will ... das Zerti reicht völlig ... und im begründeten Fall geht es sogar ohne Zerti.