Danke lieber Teppo, mir selbst ist das gar nicht so deutlich. So wundere ich mich selbst, hier so viel von mir preiszugeben. Vielleicht habe ich gerade einfach zuviel Zeit.
Es ist natürlich total anders als all das, was ich bislang so zu Papier brachte. So zu formulieren macht allerdings auch deutlich mehr Spaß als beispielsweise die Ausfertigung eines Internationalen Rechtshilfeersuchens an Interpol Tirana oder einen Schlussbericht zur Abgabe eines aussichtslosen Umfangsverfahren gegen 24 Beschuldigte aus vier Nationen wegen Beteiligung an einer Schlägerei und wechselseitiger Körperverletzung mit vier Dolmetschern und ohne eine Aussage.
Was drückt sich der normale Beamte denn seit Jahrzehnten so alles aus dem Kreuz, wenn er "rechtssicher" formuliert?
Beispiele:
"Der Unterzeichner nahm in vorliegender Sache am xx.xx.2017, um 14.11 Uhr, erneut fernmündlich Rücksprache mit dem GS Bontenakels Berti ..."
(Heute um 14.11h habe ich Herrn Bontenakels angerufen)
In den 80er Jahren hatte ich Betäubungskriminalität in einem Regionalkommissariat bei der Kripo im Kreis Neuss bearbeitet. Bei Abgabe eines geklärten Falles an die StA war zusätzlich per Sofortmeldung an das LKA zu berichten. Hierzu wurde ein Formular ausgefüllt und dort im Freitext die Begehungsweise sowie Hinweise für Ermittler künftiger Fälle niedergelegt (z.B. "besitzt einen Stafford", "reagiert auf freundliche Ansprache", "springt aus dem Küchenfenster", "täuscht einen Affen vor" usw...). Solche Hinweise erleichtern dem nächsten Ermittler die Sachbearbeitung.
Meiner Kriminalgruppenleiterin Wiebke M., eine ältliche, allein lebende Dame, war das zuviel. Sie war in den frühen 60er Jahren als Krankenschwester zur damaligen "Weiblichen Kriminalpolizei" gestoßen. Diese Damen, meist aus Sozialberufen, durften gar wählen, ob sie eine Dienstwaffe führen wollten oder nicht.
EKHKin Wiebke M. (mit Weißgold-Anhänger "noli me tangere"!) rügte also meine Rauschgift-Sofortmeldungen mit den Worten, diese seien zu lang für das LKA und künftig kurz und knapp zu fassen. Schließlich müssten die Freitexte dort händisch eingegeben werden.
Wenngleich aus Ermittlersicht damit durchaus nicht einverstanden, formulierte ich meine nächste RG-Sofortmeldung wegen Einfuhrschmuggels wie folgt:
"Die Beschuldigte XY führte ein Pack mit 12 Gramm Heroin zunächst in die Vaginalöffnung und dann in die Bundesrepublik ein." Fertig.
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24.01.2017, 16:46 #11Gruß Lou

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