Das Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermieten ist nicht wirklich einfach und knüpft an einige Voraussetzungen an.

Shorty, Du meinst vermutlich, dass es bei Homeoffice und Außendienst in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte gibt und daher keine Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (=erste Tätigkeitsstätte).