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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Yacht-Master
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    Dein Arbeitgeber muss vertraglich festhalten dass du den Großteil deiner Arbeitszeit aus dem HomeOffice erledigst. In einem konkreten Fall wurde bei einer Prüfung dazu geraten, dass der AN nicht mehr als maximal 2 Arbeitstage pro Monat im Headquarter oder anderem Office verbringt um somit die Versteuerung des Arbeitsweges zu umgehen.

    Welche Werbungskosten meinst du? Schließ mit deinem Arbeitgeber einen "Mietvertrag" ab über dein Homeoffice-Zimmer. Macht die ganze Sache noch dichter.
    Wear it in good health

  2. #2
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Themenstarter
    Zitat Zitat von Viper Beitrag anzeigen
    Welche Werbungskosten meinst du?
    Danke, Viper! Ich meine die 30 ct pro Kilometer, die pro Tag in Ansatz gebracht werden können.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Prisencolinensinainciusol

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Danke, Viper! Ich meine die 30 ct pro Kilometer, die pro Tag in Ansatz gebracht werden können.
    Könntest Du diese Werbungskosten trotz Firmenwagen absetzen?

  4. #4
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    Könntest Du diese Werbungskosten trotz Firmenwagen absetzen?
    Wenn der Sachbezug (Firmenwagen) voll versteuert wird: ja
    Jürgen

  5. #5
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    Wenn der Sachbezug (Firmenwagen) voll versteuert wird: ja
    Mit Verlaub, der AG der das noch macht, lebt hinterm Mond oder opfert seine Zeit wichtigeren Überlegungen wie z.B. "open space"
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  6. #6
    ehemaliges mitglied
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Mit Verlaub, der AG der das noch macht, lebt hinterm Mond oder opfert seine Zeit wichtigeren Überlegungen wie z.B. "open space"
    Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von november bravo
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    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).
    Ich gehe davon aus, dass er Homeoffice Arbeitsverträge meint. Ist ein gängiges Modell, egal, wo der AN tatsächlich arbeitet.
    Geändert von november bravo (26.03.2016 um 21:36 Uhr)

  8. #8
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).
    Claus, ist nicht meine Modell - ist eigentlich Standard:
    Den geldwerten Vorteil für die Überlassung des PKWs für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der AG pauschal versteuern (15%) soweit diese als WK abzugsfähig wären. Nur der überschießende Betrag unterliegt dann der individuellen Besteuerung. Sofern der AN die SV-Grenzen noch nicht erreicht hat, erspart man sich dadurch de facto die SV-Beiträge auf die pauschal zu versteuernden Beträge. Der AG kann damit die Pauschalsteuer finanzieren - der AN hat eine definitive Entlastung. Bei der Steuer bringt es nur was, wenn der AN den AN-Pauschbetrag nicht mit anderen WK schon überschritten hat. Hier erfolgt ja durch die Steuererklärung - anders als bei der SV - am Jahresende eine "Nachbetrachtung".
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

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