Dein Arbeitgeber muss vertraglich festhalten dass du den Großteil deiner Arbeitszeit aus dem HomeOffice erledigst. In einem konkreten Fall wurde bei einer Prüfung dazu geraten, dass der AN nicht mehr als maximal 2 Arbeitstage pro Monat im Headquarter oder anderem Office verbringt um somit die Versteuerung des Arbeitsweges zu umgehen.
Welche Werbungskosten meinst du? Schließ mit deinem Arbeitgeber einen "Mietvertrag" ab über dein Homeoffice-Zimmer. Macht die ganze Sache noch dichter.
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Hybrid-Darstellung
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14.03.2016, 18:07 #1Yacht-Master
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Wear it in good health
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14.03.2016, 18:08 #2
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14.03.2016, 21:58 #3
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14.03.2016, 22:30 #4
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15.03.2016, 12:55 #5
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26.03.2016, 09:49 #6ehemaliges mitgliedGast
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26.03.2016, 21:34 #7
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27.03.2016, 12:55 #8
Claus, ist nicht meine Modell - ist eigentlich Standard:
Den geldwerten Vorteil für die Überlassung des PKWs für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der AG pauschal versteuern (15%) soweit diese als WK abzugsfähig wären. Nur der überschießende Betrag unterliegt dann der individuellen Besteuerung. Sofern der AN die SV-Grenzen noch nicht erreicht hat, erspart man sich dadurch de facto die SV-Beiträge auf die pauschal zu versteuernden Beträge. Der AG kann damit die Pauschalsteuer finanzieren - der AN hat eine definitive Entlastung. Bei der Steuer bringt es nur was, wenn der AN den AN-Pauschbetrag nicht mit anderen WK schon überschritten hat. Hier erfolgt ja durch die Steuererklärung - anders als bei der SV - am Jahresende eine "Nachbetrachtung".Grüße
Bernd
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