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Hybrid-Darstellung
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15.03.2016, 12:55 #1Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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26.03.2016, 09:49 #2ehemaliges mitgliedGast
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26.03.2016, 21:34 #3
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27.03.2016, 12:55 #4
Claus, ist nicht meine Modell - ist eigentlich Standard:
Den geldwerten Vorteil für die Überlassung des PKWs für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der AG pauschal versteuern (15%) soweit diese als WK abzugsfähig wären. Nur der überschießende Betrag unterliegt dann der individuellen Besteuerung. Sofern der AN die SV-Grenzen noch nicht erreicht hat, erspart man sich dadurch de facto die SV-Beiträge auf die pauschal zu versteuernden Beträge. Der AG kann damit die Pauschalsteuer finanzieren - der AN hat eine definitive Entlastung. Bei der Steuer bringt es nur was, wenn der AN den AN-Pauschbetrag nicht mit anderen WK schon überschritten hat. Hier erfolgt ja durch die Steuererklärung - anders als bei der SV - am Jahresende eine "Nachbetrachtung".Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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