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  1. #1
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    Wenn der Sachbezug (Firmenwagen) voll versteuert wird: ja
    Mit Verlaub, der AG der das noch macht, lebt hinterm Mond oder opfert seine Zeit wichtigeren Überlegungen wie z.B. "open space"
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  2. #2
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Mit Verlaub, der AG der das noch macht, lebt hinterm Mond oder opfert seine Zeit wichtigeren Überlegungen wie z.B. "open space"
    Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von november bravo
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    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).
    Ich gehe davon aus, dass er Homeoffice Arbeitsverträge meint. Ist ein gängiges Modell, egal, wo der AN tatsächlich arbeitet.
    Geändert von november bravo (26.03.2016 um 21:36 Uhr)

  4. #4
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).
    Claus, ist nicht meine Modell - ist eigentlich Standard:
    Den geldwerten Vorteil für die Überlassung des PKWs für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der AG pauschal versteuern (15%) soweit diese als WK abzugsfähig wären. Nur der überschießende Betrag unterliegt dann der individuellen Besteuerung. Sofern der AN die SV-Grenzen noch nicht erreicht hat, erspart man sich dadurch de facto die SV-Beiträge auf die pauschal zu versteuernden Beträge. Der AG kann damit die Pauschalsteuer finanzieren - der AN hat eine definitive Entlastung. Bei der Steuer bringt es nur was, wenn der AN den AN-Pauschbetrag nicht mit anderen WK schon überschritten hat. Hier erfolgt ja durch die Steuererklärung - anders als bei der SV - am Jahresende eine "Nachbetrachtung".
    Grüße

    Bernd

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