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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Im Prinzip hat Natas alles gesagt.
    Allerdings gibt es eine Sonderregelung, die mit dem Finanzamt und dem AG(Steuerberater) abgestimmt werden muss.
    Man kann eine mtl. Pauschale erhalten, die brutto für netto bezahlt wird.
    Dafür muss man regelmäßig Fahrten für den AG machen (also primär Vertrieb). Dazu muss man eine Zeit lang einen Nachweis führen, der dann generell anerkannt wird. Allerdings kann jederzeit das FA ein Fahrtenbuch als Nachweis verlangen.
    Dabei darf die Pauschale - wie schon erwähnt - den Preis pro km nicht überschreiten, i. d. R. die 0,30€. Allerdings kann man nachweisen, dass die Kosten pro km höher als 0,30€ sind. Das wird aber erst bei einer Fahrzeugklasse um die 90-100k klappen und einem hohen Anteil Geschäftskilometer. Reinrechnen kannst du alle Kosten für das Fahrzeug und den Fahrzeugwert auf 6 Jahre linear abgeschrieben. Kostet dein Fahrzeug also 90k, dann sind das 15k pro Jahr zzgl. Versicherung, Reifen, etc. . Dann die nach den gefahrenen km anteiligen Kosten für den AG der AG-Pauschale entgegengerechnet und schon weißt du, ob du noch was raus bekommst oder nachversteuern kannst. Interessant ist meist das Benzin. Das wird dabei oft vergessen zu berücksichtigen. Wenn der Arbeitgeber dir den Tank immer zahlt, musst du natürlich die komplette Tankrechnung mit zur AG-Pauschale addieren und den anteiligen Kosten für die geschäftliche Nutzung entgegenstellen. Dann kommt man schnell in Bereiche, die um die 1.500€ mtl. liegen. Also muss man bei der Gesamtkostenrechnung den anteiligen Anteil ebenfalls auf 1.500€ bringen, sonst versteuert man nach. Ach ja, wenn das vom FA festgestellt wird, passiert das dann natürlich bis zu 10 Jahre rückwirkend.
    Wer das Spiel beherrscht, kann gewinnen. Denn ein Firmenfahrzeug wird mit 1% zzgl. der km zum Arbeitsplatz versteuert - bei mir wären das über 2%! Da kann man schon mal Arbeit investieren und ein Fahrtenbuch führen.

  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von 2305
    Registriert seit
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    Beiträge
    813
    Zitat Zitat von natas78 Beitrag anzeigen
    Also um das nochmal klarzustellen. Den Weg zum Arbeitgeber zahlt ja nicht der Arbeitgeber.
    Das steht auch nirgendwo, bislang ging es ja ausschließlich im Reisekosten.

    Zitat Zitat von natas78 Beitrag anzeigen
    Diesen Weg kann man sich mit 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten vom FA zurückholen.
    Klar: aber nur einfach, sofern > Pauschbetrag und die 0,30 Cent/Kilometer wirken sich zwar auf die Steuerlast aus, bekommst Du aber nicht 1:1 zurück.

    Zitat Zitat von natas78 Beitrag anzeigen
    Die Fahrten zum Kunden können vom AG als Reisekosten erstattet werden, was ja auch durch den Car Allowance Vertrag abgegolten ist. Darin verpflichtet man sich ja die Fahrten im privaten PKW zu absolvieren.
    Na das ist eben nicht zwingend abgegolten, sondern ggf. auch nur Geld dafür, dass der AN seinen eigenen PKW nutzt. Dein AG kann Dir darüber hinaus jeglichen Betrag je Kilometer erstatten, den er Dir erstatten möchte. Bis 0,30 Cent/Kilometer steuerfrei. Erstattet er weniger, kannst Du die Differenz bis 0,30 Cent (oder tatsächliche Kosten) als Werbungskosten ansetzen. Erstattet er mehr, versteuerst Du erstmal alles über 0,30 Cent, dann ggf. Nachweis tatsächlicher Kosten. Dass soweit eine steuerfreie Einnahme vorliegt, kein Werbungskostenansatz mehr erfolgen kann ist logisch.

    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Allerdings gibt es eine Sonderregelung, die mit dem Finanzamt und dem AG(Steuerberater) abgestimmt werden muss.
    Man kann eine mtl. Pauschale erhalten, die brutto für netto bezahlt wird.
    Dafür muss man regelmäßig Fahrten für den AG machen (also primär Vertrieb).
    Das ist ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, im Rahmen dessen Du einen Freibetrag eingetragen bekommst, bspw. in Höhe des AG-Zuschusses, unterstellt, dass Du später Werbungskosten > Pauschbetrag bspw. aus Wege Wohnung/Arbeitsstätte und Dienstreisen hast in entsprechender Höhe oder höher hast. Kann auch in anderen Bereichen (Fortbildungskosten, Arbeitsmittel) Sinn machen, wenn planbar und man unterjährig nicht auf das Geld verzichten möchte.

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