Eine etwas andere Fragestellung als die von Doc Albern. Angenommen ich habe so eine Versicherung, bei der nur meine Frau und ich als berechtigte Fahrer eingetragen sind. Nun wird das Fahrzeug gestohlen und der Dieb, der ja nicht eingetragen ist, verursacht damit einen Unfall. Dann kann der Versicherer bei der Kasko die Entschädigung verweigern, bei der Haftpflicht muss er leisten, kann aber die beschriebene Strafprämie erheben?