Ergebnis 41 bis 60 von 108
-
24.06.2015, 00:24 #41
Was ist denn ein normales Studentenauto

Wenn ich mich richtig erinnere ist das Auto geleast, da könnten 30ct/ km schon hinkommen, aber darauf kommt es nicht an.Gruß Toan
-
24.06.2015, 00:34 #42
-
24.06.2015, 00:53 #43
Da kennst du aber die heutigen Studenten schlecht

Ein kleines Auto zu leasen lohnt sich dank pauschaler Versicherungsbeiträge der Banken schon.Gruß Toan
-
24.06.2015, 00:55 #44Submariner
- Registriert seit
- 04.08.2009
- Beiträge
- 306
Als Student hat man nichts zu verschenken, also ganz klar die 30 Cent geltend machen. Muss eigentlich auch jedem Unternehmen klar sein, dass die Einladung zum Vorstellungsgespräch bedeutet, dass man die Fahrtkosten zahlen muss oder einen Ausschluss vereinbaren muss. man braucht ja auch jemanden der 600 km weg wohnt nicht einzuladen wenn man das nicht zahlen will oder macht ein telefonisches Vor-Interview.
Da eine schriftliche Ablehnung der Fahrtkostenerstattung vorliegt müsste man direkt zum Anwalt gehen können, der dann gleich noch seine eigenen Kosten geltend machen wird, oder? Was sagen die Anwälte im Forum?Beste Grüße,
Carsten
-
24.06.2015, 00:58 #45Deepsea
- Registriert seit
- 09.07.2011
- Ort
- EDDF
- Beiträge
- 1.077
Themenstarter
Ja, ich hätte dennoch nach einer Erstattung der Fahrtkosten gefragt. Möglicherweise frage ich jetzt aber einmal mehr nach

Um das auch nochmal klarzustellen: Ich will mich nicht bereichern, ich habe mit 30 Cent pro Km gerechnet weil ich das so kenne und bisher nirgendwo negativ angeeckt bin. Ich finde, 180 EUR für 600km und insgesamt 8h Aufwand (Anfahrt+Gespräch) ist nicht maßlos
Vorstellung hier im Forum (Wer bin ich?): http://www.r-l-x.de/forum/showthread...84#post3082284
-
24.06.2015, 01:05 #46Deepsea
- Registriert seit
- 09.07.2011
- Ort
- EDDF
- Beiträge
- 1.077
Themenstarter
Vorstellung hier im Forum (Wer bin ich?): http://www.r-l-x.de/forum/showthread...84#post3082284
-
24.06.2015, 01:33 #47
Es wurde folgende Frage gestellt:
Wenn das Gespräch positiv verlaufen wäre und Du nun dort anfangen würdest … wäre Dein Plan dann auch noch das Geld einzufordern?
Deine Antwort sagt eine ganze Mengen über einen Menschen aus, aber es ist dein gutes Recht.
Ich würde dir empfehlen einen Gang runter zu schalten.
Diese Aussage hat mich dazu bewogen den Vorstellungsthread zu lesen.
http://www.r-l-x.de/forum/showthread...=1#post3081646
Ich glaube du hattest den falschen Wecker am Handgelenk, während der Vorstellungsrunde als Praktikant.
Eventuell wäre es sinnvoll, ein paar Wecker zu verkaufen, den Wagen eine Nummer kleiner und etwas langsamer zu fahren, dann sind einem 180 Euro wirklich schei(xx) egal
Ich weiß meine Worte sind oft schmerzhaft in meiner Umwelt, aber dafür ehrlich!
-
24.06.2015, 01:38 #48

Wieso ist es falsch sein Recht einzufordern?
180€ sind 180€, dafür kann man auch mal schön Abendessen.
Ohne seine finanzielle Situation zu kennen finde ich den Tipp mit dem Wecker und Auto verkaufen einfach nur daneben.Geändert von Nixus77 (24.06.2015 um 01:45 Uhr)
Gruß Toan
-
24.06.2015, 02:00 #49
Es ist nicht falsch, aber ich ich finde es paßt nicht.
Für mich sind 180,- Euro eine ganze Menge Geld und für diese Summe gehe ich im Normalfall mehrfach lecker essen, ohne die finanzielle Situationen von andern Leuten zu kennen.
Ich finde den Tip nicht daneben! -meine Erfahrung ist, das man mit Bescheidenheit weniger Probleme hat. -meine Meinung!
Noch ein Tip, beim Anwalt auf keinen Fall einen großen Wecker tragen, weil der Anwalt macht die Preise für die Briefe
-
24.06.2015, 02:04 #50Deepsea
- Registriert seit
- 09.07.2011
- Ort
- EDDF
- Beiträge
- 1.077
Themenstarter
Eigentlich wollte ich gar nicht drauf eingehen... Du implizierst, dass mein Auftreten unbescheiden gewesen sein soll. Wie kommst Du zur der Annahme? Weder strecke ich den Gesprächspartners meine Uhr entgegen, noch liegt mein Autoschlüssel beim Gespräch auf dem Tisch. Verstehe dich leider nicht.
Vorstellung hier im Forum (Wer bin ich?): http://www.r-l-x.de/forum/showthread...84#post3082284
-
24.06.2015, 02:16 #51
Ja es wirkt für mich unbescheiden, das ist richtig.
Falls du an diesem besagten Tag deine nicht bescheide Uhr getragen haben solltest, ist die Reaktion von den Herren jetzt für mich nachvollziehbar.
Aber wir haben etwas gemeinsam, ich verstehe dich nicht und du verstehst mich nicht und wir beide würden uns wahrscheinlich auch nicht verstehen. Aber das ist gar nicht schlimm, weil jeder anders als der andere ist.
Wünsche dir viel Erfolg und ich werde, weithin humorvoll mitlesen. -und bin an dieser Stelle raus
-
24.06.2015, 07:32 #52ehemaliges mitgliedGast
Namenloser "edelweiss",
hast Du Dich hier eigentlich nur angemeldet, um zu provozieren?
Gerade mal 60 Beiträge und dafür haust Du ganz schön was raus
-
24.06.2015, 07:41 #53
Gesetz ist Gesetz - ich würde die 180 Euro auch einfordern.
Und ich kann im BGB beim besten Willen keine Vorschrift erkennen, wo Rolexträger geringere Ansprüche habenGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
24.06.2015, 07:44 #54GMT-Master
- Registriert seit
- 17.07.2012
- Beiträge
- 588
Jetzt weiß ich wieder warum ich keine Angestellten will....
Liebe Grüße,
Adrian
-
24.06.2015, 08:47 #55
Warum Adrian? ein einfacher Ausschluss im Einladungsschreiben hätte genügt.
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
24.06.2015, 08:52 #56GMT-Master
- Registriert seit
- 17.07.2012
- Beiträge
- 588
Schon Stefan, aber man kann doch einfach alles übertreiben...
Liebe Grüße,
Adrian
-
24.06.2015, 08:56 #57
Fair geht vor- wenn von vornherein ein Ausschluss drinnen ist, kann sich der Bewerber noch einmal überlegen, ob ihm dieser Aufwand die Sache wert ist. So aber könnte der Bewerber davon ausgehen zumindest bei den Aufwendungen nicht draufzuzahlen. die jetzige Verweigerungshaltung des Arbeitgebers finde ich nicht ok. Und bei 180 Euro kann man schon mal beharrlich sein.
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
24.06.2015, 09:04 #58
-
24.06.2015, 09:07 #59
Zu 1: AGG hin oder her, wenn es nicht passt, dann kann man darüber reden, finde ich persönlich besser, als hier sinnlos um den heißen Brei zu reden und einem Bewerber Hoffnungen zu machen, obwohl er für eine Stelle nicht geeignet ist.
Zu 2: Mit fällt absolut kein Grund ein, warum ich während eines Bewerbungsgespräches am Smartphone rumspielen sollte. Die 30 bis 60 Minuten wird ein erwachsener Mensch auch mal ohne Smartphone auskommen können.
Zu 3: Kommt wohl immer darauf an. In diesem Fall war der Lebenslauf "stark geschönt" und der Bewerber hat, bis auf die deutsche Sprache, keine einzige Voraussetzung des Stellenangebotes erfüllt. Da macht es dann absolut keinen Sinn, ein solches Gespräch unnötig in die Länge zu ziehen.Gruß,
Michael
Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!
-
24.06.2015, 09:10 #60
Ähnliche Themen
-
Gerichtsstand ausländischer Unternehmen
Von ehemaliges mitglied im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 30.06.2013, 15:13 -
KFZ Unfall Versicherung Weigert sich zu bezahlen, Versicherungsfrage
Von juwelier im Forum Off TopicAntworten: 42Letzter Beitrag: 09.02.2013, 21:49 -
Idee für Unternehmen die zweite
Von neunelfer im Forum Off TopicAntworten: 13Letzter Beitrag: 13.06.2008, 15:08 -
3 Tage in/um Los Angeles - was unternehmen?
Von market-research im Forum Off TopicAntworten: 21Letzter Beitrag: 03.02.2008, 14:36 -
Zahlen über Zahlen
Von atolc im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 31Letzter Beitrag: 30.06.2005, 21:58


Zitieren

Lesezeichen