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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich verstehe eh nicht, was es mit dem Ländercode zu tun hat. Die Uhren werden alle vor Ort bei PP oder Rolex hergestellt und in verschiedene Länder exportiert.
    Wenn man eine nicht EU/DE Uhr importiert, muss man die Zoll- und Steuergegebenheiten beachten, das war's. Wurde eine Uhr unverzollt "schwarz" importiert, wird es erst ein Problem, falls das jemanden irgendwann auffällt (warum soll es auffallen?). Daher bei Gebrauchtkauf immer eine Bestätigung geben lassen, dass die Uhr rechtmäßig importiert wurde, dann ist alles gut.

    Oder kennt jemand aus erster Hand einen Fall, wo der gutgläubige Käufer im Nachhinein eine Nachverzollung durchführen musste?

  2. #2
    Submariner
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    306
    Theoretisch und wohl auch schon ein paar Mal vorgekommen gibt es die Situation dass man mit einer Uhr mit Nicht-EU Ländercode aus dem Urlaub aus zB Dubai zurückkommt und am Frankfurter Flughafen den grünen Ausgang nimmt. Bei einer teuren Uhr am Handgelenk kann der Zoll wenn er will einen Nachweis verlangen dass für die Uhr bereits Einfuhrumsatzsteuer gezahlt wurde (der Zoll auf Uhren ist so niedrig dass man ihn vernachlässigen kann, es geht um die 19% EUSt).
    Wie in anderen Threads schon gezeigt gibt es auch mehr oder weniger exotische Sonderfälle in denen eine EU-Ländercode-Uhr ein solches Risiko tragen kann (zB wenn beim Erstverkauf eine EU-Uhr an einen Händler außerhalb der EU exportiert wurde).
    Bei EU Uhren ist das Risiko aber fast gleich Null wenn man die Erstrechnung des Konzis oder (etwas unsicherer wegen evtl beim Kauf nicht ausgefüllter Zertis) ein Zerti mit Namen und Adresse eines privaten Erstkäufers innerhalb der EU hat.

    Am sichersten wäre es jetzt wenn man eine solche Uhr kauft dass man vom Händler einen Nachweis erhält dass die Uhr ordnungsgemäß in die EU eingeführt und EUSt entrichtet wurde. Häufig wird es einen solchen Nachweis aber nicht geben!

    Wie Claus schon geschrieben hat kann man dann überlegen ob man sich vom Verkäufer eine vertragliche Zusicherung geben lässt derart dass die EUSt ordnungsgemäß entrichtet wurde und dass ggf. der Verkäufer Schadenersatz leistet falls sie doch nicht entrichtet war und der Käufer sie nachentrichten muss.

    Siehe hier mal wie kompliziert die Situation bei booten ist:
    http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html

    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Ich verstehe eh nicht, was es mit dem Ländercode zu tun hat. Die Uhren werden alle vor Ort bei PP oder Rolex hergestellt und in verschiedene Länder exportiert.
    Wenn man eine nicht EU/DE Uhr importiert, muss man die Zoll- und Steuergegebenheiten beachten, das war's. Wurde eine Uhr unverzollt "schwarz" importiert, wird es erst ein Problem, falls das jemanden irgendwann auffällt (warum soll es auffallen?). Daher bei Gebrauchtkauf immer eine Bestätigung geben lassen, dass die Uhr rechtmäßig importiert wurde, dann ist alles gut.

    Oder kennt jemand aus erster Hand einen Fall, wo der gutgläubige Käufer im Nachhinein eine Nachverzollung durchführen musste?
    Geändert von PD911 (06.01.2015 um 15:00 Uhr)

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