Rechnung von die EU dealer oder von der ehemaliger UAE verkaufer ?
Wenn Du kaufst von ein EU handler direkt dann sehe Ich keine probleme , viele verkaufen USA importierte/reimportirte autos von der USA problemlos.
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06.01.2015, 10:51 #1
Nicht EU Papiere ein Problem bei Patek
Servus Patek-Freunde,
wie problematisch seht ihr es, eine nicht EU-Uhr (Dubai; UAE) vom EU Händler (incl. Rechnung) zu kaufen?
Spricht da irgendetwas dagegen oder interessiert das niemanden?Gruß Pit
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06.01.2015, 10:57 #2
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Gruss Georg
"Also remember that feet don't get fat and a watch will always speak volumes." Robert Johnston
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06.01.2015, 11:02 #3
Kauf vom EU-Händler mit dessen Rechnung sollte kein Problem sein.
Selbst wenn Du eine non-EU-Uhr auf europ. Gebiet von einer Privatperson kaufst und der Kaufvertrag / Übergabe der Uhr auf europ. Gebiet erfolgt, sollte das unproblematisch sein.
Die Steuerlast hängt nicht an der Uhr, sondern an dem, der die Uhr auf europ. Boden eingeführt hat......Viele Grüsse, Jürgen
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06.01.2015, 11:06 #4
Danke für die Bestätigung, Jürgen. Das habe ich mir so gedacht.
Würdet ihr für eine nicht EU-Patek weniger zahlen als für eine Patek, die aus der EU kommt?Gruß Pit
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06.01.2015, 11:14 #5
Wenn ich sie für weniger kriegen würde, dann schon....
Ansonsten wäre es mir egal.......Viele Grüsse, Jürgen
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06.01.2015, 11:17 #6
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Wenn Du für eine Nicht EU-Patek weniger bezahlen willst, wirst Du sie nicht bekommen ;-)
Nicht-EU ist aus Sicht des Verkäufers kein Grund für einen Discount.
In der Regel sind die Preise außerhalb der EU / D sogar etwas höher
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06.01.2015, 11:27 #7ehemaliges mitgliedGast
Ich verstehe eh nicht, was es mit dem Ländercode zu tun hat. Die Uhren werden alle vor Ort bei PP oder Rolex hergestellt und in verschiedene Länder exportiert.
Wenn man eine nicht EU/DE Uhr importiert, muss man die Zoll- und Steuergegebenheiten beachten, das war's. Wurde eine Uhr unverzollt "schwarz" importiert, wird es erst ein Problem, falls das jemanden irgendwann auffällt (warum soll es auffallen?). Daher bei Gebrauchtkauf immer eine Bestätigung geben lassen, dass die Uhr rechtmäßig importiert wurde, dann ist alles gut.
Oder kennt jemand aus erster Hand einen Fall, wo der gutgläubige Käufer im Nachhinein eine Nachverzollung durchführen musste?
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06.01.2015, 11:34 #8
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Ahhhhh,ein Z Thread,hatten wir ewig nicht mehr und wenn meist nur bei Rolex.
Schön das es jetzt auch bei anderen Marken darum gehtVG
Udo
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06.01.2015, 11:39 #9
Pit, da ist kein Haar in der Suppe, wenn Du eine Händlerrechnung hast
...
Beste Grüße, Thilo
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06.01.2015, 11:40 #10
Claus, die rechtliche Sache ist ja hier nicht mehr das Thema, weil ich die Uhr beim Händler kaufe und hierzu
eine Rechnung erhalte.
Meine Frage bezieht sich nun eher auf den Kaufpreis. Eurem bisherigen Feedback zu Folge, würdet ihr für eine Nicht EU-Patek auch den gleichen Preis
zahlen wie für eine EU-Patek, wenn sonst alles passt.
Das hat mir sehr geholfen.
Hat jemand eine andere Meinung dazu?Gruß Pit
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06.01.2015, 11:57 #11
Wenn Du wieder auf andere Meinungen wartest wird auch diese PP weg sein
...
Beste Grüße, Thilo
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06.01.2015, 11:59 #12
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06.01.2015, 14:19 #13
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Mir wäre es egal.
Hauptsache Übergabe findet in der EU statt und der Kaufvertrag wurde schriftlich auf dem Boden der europ. Zollunion geschlossen.
Hier noch ein Ansatz, um ein Haar zu finden:
... nur was ist, wenn die Uhr aus einer Straftat kommt!?
No risk, no fun.
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06.01.2015, 14:23 #14
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06.01.2015, 14:48 #15
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06.01.2015, 14:50 #16
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Theoretisch und wohl auch schon ein paar Mal vorgekommen gibt es die Situation dass man mit einer Uhr mit Nicht-EU Ländercode aus dem Urlaub aus zB Dubai zurückkommt und am Frankfurter Flughafen den grünen Ausgang nimmt. Bei einer teuren Uhr am Handgelenk kann der Zoll wenn er will einen Nachweis verlangen dass für die Uhr bereits Einfuhrumsatzsteuer gezahlt wurde (der Zoll auf Uhren ist so niedrig dass man ihn vernachlässigen kann, es geht um die 19% EUSt).
Wie in anderen Threads schon gezeigt gibt es auch mehr oder weniger exotische Sonderfälle in denen eine EU-Ländercode-Uhr ein solches Risiko tragen kann (zB wenn beim Erstverkauf eine EU-Uhr an einen Händler außerhalb der EU exportiert wurde).
Bei EU Uhren ist das Risiko aber fast gleich Null wenn man die Erstrechnung des Konzis oder (etwas unsicherer wegen evtl beim Kauf nicht ausgefüllter Zertis) ein Zerti mit Namen und Adresse eines privaten Erstkäufers innerhalb der EU hat.
Am sichersten wäre es jetzt wenn man eine solche Uhr kauft dass man vom Händler einen Nachweis erhält dass die Uhr ordnungsgemäß in die EU eingeführt und EUSt entrichtet wurde. Häufig wird es einen solchen Nachweis aber nicht geben!
Wie Claus schon geschrieben hat kann man dann überlegen ob man sich vom Verkäufer eine vertragliche Zusicherung geben lässt derart dass die EUSt ordnungsgemäß entrichtet wurde und dass ggf. der Verkäufer Schadenersatz leistet falls sie doch nicht entrichtet war und der Käufer sie nachentrichten muss.
Siehe hier mal wie kompliziert die Situation bei booten ist:
http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html
Geändert von PD911 (06.01.2015 um 15:00 Uhr)
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06.01.2015, 14:54 #17
Robert, das ist jedenfalls der Grund wieso ich eine Uhr in der Preisklasse 5980 oder PtD nicht auf der Messe bei einem fliegenden Händler kaufen würde. Das Uhren gestohlen werden ist bekannt. Auch das Vorhandensein von Papieren schließt einen Diebstahl nicht aus.
Wenn man dann die Uhr in 5 oder 6 Jahren mal zur Revi bringt und sie eingezogen wird, wäre das schon blöd. Erst recht wenn der Wecker 30 oder 40k gekostet hat......Viele Grüsse, Jürgen
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06.01.2015, 14:57 #18
Ist es wirklich so kompliziert?
Wenn ich doch die Uhr vom Händler in der EU kaufe und dazu eine Rechnung bekomme, habe ich dann wirklich die Pflicht,
sicherzustellen, ob der Erstbesitzer den Wecker versteuert hat. Da müsste ich ja bei mehreren Besitzern die Kette bis zum Anfang durchgehen.
Die Rechnung vom EU-Händler reicht nicht als Nachweis eines sachgemäßen Kaufes?Gruß Pit
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06.01.2015, 15:10 #19
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Zerti und / oder Rechnung vom Konzi reduzieren das Risiko schon deutlich, denn fast jeder Händler und private Besitzer wird hoffentlich so schlau sein, beides getrennt voneinander aufzubewahren...
Ansonsten gilt "buy the seller" - ggf. hat man ja Ansprüche gegen den Verkäufer falls man eine gestohlene Uhr herausgeben müsste.
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06.01.2015, 15:14 #20ehemaliges mitgliedGast
Doch, reicht.
Wenn du es dir genau bestätigen lassen willst, frag beim Zoll nach.
Aber ich nehme mal als Gedankenspiel den Kauf eines TV-Geräts bei MediaMarkt.
Würdest du auf die Idee kommen, bei denen nachzufragen, ob sie die Ware beim Import aus Asien verzollt haben? Eben!
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