Heute:

Guten Tag,

Wir von Rechtsanwaltskanzlei Schwier haben Beweise dafür, dass Sie am 02.07.2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum "Avenged Sevenfold - Hail to the King" gedownloadet und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 05:45:42. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie bedeutet. Soweit muss es aber nicht kommen, wenn Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 396.70 Euro vollbringen. Dieser Vorschlag gilt jedoch nur innerhalb der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei Schwier
+49-6192-8113-762


Natürlich + ZIP

Den Anwalt...Schwier gibt es sogar...