Zitat Zitat von ImpulsArena Beitrag anzeigen
Michael, wie habt ihr den Einspruch begründet?
Die Gemeinde hatte den Grundstückserwerb für Teile der Kreisstraße mithineingewurstelt. Überbreiten der Straße wurden auf den Anlieger umgelegt. Dürfen Sie nicht, wegen Kreisstraße. Nach letztinstanzlichem Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Bis zu 27 Jahre alte, nun abgerechnete Baumaßnahmen waren verjährt. Es wurden Lampen berechnet, die schon einmal abgerechnet wurden.

Die Gemeinde hatte keinen Ausbauplan mit dazugehörigem Gemeinderatsbeschluß.

Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Der Gehsteig wurde ohne Aussschreibung und Planung gebaut. Man hat uns Steine ohne Ende in den Weg gelegt, wir wurden durch Schreiben der Gemeinde bedroht und teilwise verweigert man uns die Akteneinsicht bis heute.

Nun warten wir bereits 5 Monate auf Rückzahlung der zuviel bezahlten Beiträge. Wir haben die Gemeinde in Verzug gesetzt, keine Reaktion. Wir sind nahe daran einen Anwalt einzuschalten. Aber im Verwaltungsrecht weiß keiner so richtig ob und wieviel Zinsen fällig werden, oder wer die Anwaltskosten zahlen muß, oder wie lange sich die Gemeinde Zeit lassen kann mit der Rückzahlung.

LG

Michael