Ich nehme derzeit die Verwaltungsmeinung sehr ernst, zumindest bis Anfang Oktober ;-) und in diesem Fall teile ich sogar die enge Bindung an das Grundstück. Das Gesetz bzw. die Subventionsnorm ist halt handwerklich schlecht gemacht, da Sie den Begriff Haushaltsnah nicht definiert! Natürlich findest du den ein oder anderen FG Richter der dies eventuell anderst entscheidet, Revision ist hierbei aber vorprogrammiert und ob der BFH dann diese Lawine auslöst...