Der Steuerbescheid und der Messbescheid für die Gewerbesteuer sind in deinem Fall weit vor der Weiterleitung des letzteren an die Gemeinde erlassen worden, verstehe ich das richtig? In diesem Falle hätte ein Untätigkeitseinspruch meines Erachtens keine Wirkung gehabt, da die Bescheidung durch das Finanzamt ja zeitnah erfolgt ist und der Fehler allein in der unterlassenen bzw. verspäteten Weiterleitung liegt. Da drängt sich meines Erachtens eine verständige Einigung auf. Falls diese scheitert: Gehe hin und klage ;-)
Ergebnis 1 bis 11 von 11
Baum-Darstellung
-
06.05.2014, 22:59 #6RAMichelGast
Ähnliche Themen
-
Festgeldanlage mit 7% Zinsen p.a.
Von agirwatch im Forum Off TopicAntworten: 60Letzter Beitrag: 21.06.2012, 13:46 -
Gute Zinsen, wo?
Von Moehf im Forum Off TopicAntworten: 20Letzter Beitrag: 20.01.2010, 11:44 -
Zinsen
Von uhrenmaho im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 30.01.2008, 12:43




Zitieren
Lesezeichen