Der Steuerbescheid und der Messbescheid für die Gewerbesteuer sind in deinem Fall weit vor der Weiterleitung des letzteren an die Gemeinde erlassen worden, verstehe ich das richtig? In diesem Falle hätte ein Untätigkeitseinspruch meines Erachtens keine Wirkung gehabt, da die Bescheidung durch das Finanzamt ja zeitnah erfolgt ist und der Fehler allein in der unterlassenen bzw. verspäteten Weiterleitung liegt. Da drängt sich meines Erachtens eine verständige Einigung auf. Falls diese scheitert: Gehe hin und klage ;-)