Hast du Vorauszahlungen geleistet ?
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06.05.2014, 21:12 #1
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Finanzamt pennt und ich soll die Zinsen zahlen ?
Hallo zusammen,
vielleicht hat ja der eine oder andere ähnliche Erfahrungen und kann mal einen Tip geben:
Folgender Sachverhalt: Ich habe über den Steuerberater alle Unterlagen für den Jahresabschluß 2011 fristgemäß beim Finanzamt eingereicht.
Das Finanzamt hat mich veranlagt und ich habe meine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt beglichen.
Nur hat das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen die Gemeinde erst am 25.02.2014 über die Festsetzung für 2011 informiert.
Nun kommt die Gemeinde im April 2014 mit der berechtigten Gewerbesteuernachzahlung für 2011 - aber zusätzlich soll ich Verzugszinsen an die Gemeinde zahlen. Wir reden hier von ca. 500 EUR Zinsen für 1 Jahr.
Den Einspruch gegen die Zinsforderung hat der Kämmerer abgeschmettert: Er kann nix dafür und hat keinen Ermessenspielraum (verwaltungstechnisch) um auf die Zinsen zu verzichten. Ausserdem werden alle gleich behandelt und ich bin kein Einzelfall...
Um ein Mahnverfahren mit weiteren Kosten zu vermeiden, neige ich dazu, die Zinsen erst einmal zu zahlen und mit dem Finanzamt eine Klärung herbeizuführen.
Ist die geschilderte Vorgehensweise eigentlich rechtens oder versauere ich irgendwo im undurchsichtigen bürokratischen Gestrüpp ?
Hat es Sinn irgendetwas dagegen zu unternehmen oder handele ich mir mit einem Streit nur qualitativ minderwertige Lebenszeit und einen Haufen neue Rechnungen ein?
Vielen Dank für ein paar Tips und Anregungen.Gruß, Uwe
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06.05.2014, 21:14 #2
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VG
Udo
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06.05.2014, 21:19 #3
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Ja, allen Zahlungsverplichtungen bin rechtzeitig nachgekommen.
Gruß, Uwe
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06.05.2014, 21:34 #4
Ist leider so.
Hättest nach 6 Monaten "Untätigkeitseinspruch" einlegen sollen.Lieben Gruß René
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06.05.2014, 21:37 #5
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Themenstarter
Danke, wieder was gelernt !
"Untätigkeitseinspruch" ...das lässt Raum für FantasieGruß, Uwe
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06.05.2014, 22:59 #6RAMichelGast
Der Steuerbescheid und der Messbescheid für die Gewerbesteuer sind in deinem Fall weit vor der Weiterleitung des letzteren an die Gemeinde erlassen worden, verstehe ich das richtig? In diesem Falle hätte ein Untätigkeitseinspruch meines Erachtens keine Wirkung gehabt, da die Bescheidung durch das Finanzamt ja zeitnah erfolgt ist und der Fehler allein in der unterlassenen bzw. verspäteten Weiterleitung liegt. Da drängt sich meines Erachtens eine verständige Einigung auf. Falls diese scheitert: Gehe hin und klage ;-)
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06.05.2014, 23:50 #7
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Der rechtliche Hintergrund für die Festsetzung der Zinsen findet sich in § 233 a AO.
Demnach sind die Zinsen für das Jahr 2011 ab dem 1.4.2013 zu entrichten. Die Verzinsung von Steuerforderungen oder Steuerguthaben auf dieser Basis ist völlig unabhängig von der Verschuldensfrage vorzunehmen.
Hättest du statt einer Nachzahlung einen Erstattungsanspruch gegenüber der Gemeinde wären die Zinsen zusätzlich zur Steuerrückzahlung auf dein Konto überwiesen worden.
Da wie schon erwähnt die Verschuldensfrage bei § 233a keine Rolle spielt, wirst du die Zinsen leider zahlen müssen.
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07.05.2014, 07:55 #8
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Themenstarter
Vielen Dank an alle
Dann werde ich die Zinsen zahlen und mich nicht weiter damit belasten.
Es ist manchmal schon eine seltsame Welt...
Aber der Begriff "Untätigkeitseinspruch" wird in meinem Vokabular einen festen Platz finden. Das ist mir fast die Kohle wertGruß, Uwe
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07.05.2014, 10:37 #9
Schließ ich mich ausdrücklich an !
Wenn gleichzeitig Messbescheid erlassen und Mitteilung an Gemeinde erfolgt wäre und die Gemeinde hätte nur die Umsetzung verzögert, hätte ich auch gesagt: Zahle und vergiss es. Diese Sachverhalte sind gerichtlich alle durchgenudelt. Da gibt es nur wenige wirkliche Extremfälle, die positiv für den Steuerzahler ausgingen.
Hier hat jedoch jemand auf dem Finanzamt geschlampt. Das ist aber genau das Problem: Die Gemeinde will Kohle von Dir, Dein Ansprechpartner ist aber das FA. Ob das gütlich ausgeht wage ich zu bezweifeln - da muss Dich schon die Finanazverwaltung ein wenig bei der Gemeinde unterstützen. Dem FA darfst Du dabei aber gerne mit Amtshaftungsansprüchen drohen.
Unabhängig davon: Es besteht die Möglichkeit von nachträglichen freiwilligen Vorauszahlungen. Wenn mir klar ist, dass ne heftige Nachzahlung kommt und die 6%-ige Verzinsung nach 15 Monaten droht: Vorauszahlung !!!!!!!!!!!!!! Ne bessere Rendite gibt´s nirgends.
Geändert von Agent0815 (07.05.2014 um 10:38 Uhr)
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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07.05.2014, 10:40 #10
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07.05.2014, 16:54 #11
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