Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
Wenn ein Autohändler ein Schild an ein Auto hängt ist das doch auch ein Angebot.
Nein es ist kein Angebot, genau wie eine Zeitungsanzeige. Es ist lediglich eine Aufforderung ein Angebot abzugeben, da nicht alle wesentliche Vertragsbestandteile bekannt sind.

Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
Deshalb meine Frage, bin ich in der Zeit, in der der Antrag läuft, durch den Antrag nur an die angetragen Konditionen gebunden oder ist mir in der Zeit der Verkauf an einen Dritten untersagt.
Durch dein Angebot gibst du eine Willenserklärung ab, wenn ich das Angebot annehme besteht zwischen uns ein Vertrag, den wir beide zu erfüllen haben.
Außer du hast die ausgeschlossen zB Zwischenverkauf vorbehalten etc.