Nein es ist kein Angebot, genau wie eine Zeitungsanzeige. Es ist lediglich eine Aufforderung ein Angebot abzugeben, da nicht alle wesentliche Vertragsbestandteile bekannt sind.
Durch dein Angebot gibst du eine Willenserklärung ab, wenn ich das Angebot annehme besteht zwischen uns ein Vertrag, den wir beide zu erfüllen haben.
Außer du hast die ausgeschlossen zB Zwischenverkauf vorbehalten etc.
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Thema: Kurze eBay Frage
Hybrid-Darstellung
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22.02.2014, 23:10 #1Gruß Toan

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23.02.2014, 15:05 #2
Übertragen auf das normale Geschäftsleben:
Ich laufe durch die Stadt und sehe in einem Schaufenster eine Uhr für 7k.
Gehe rein und biete dem Verkäufer 6k.
Daraufhin der Verkäufer: Für 6,5k gebe ich sie ihnen ab.
Ich: ich überlegs mir und melde mich.
Dann hätte ich ein Recht auf Herausgabe der Uhr für 6,5k und der Verkäufer könnte nicht ruhigen Gewissens innerhalb der nächsten 1-2 Tage an einen Dritten verkaufen?
Das ist doch real nicht praktikabel. Wäre für mich aber zumindest eine Erklärung warum ich in meinen Jura Klausuren so erbärmlich abgeschnitten habe; irgendwie hab ich mein eigens Rechtsverständnis
Ich hätte gesagt: Pech gehabt!
Viele Grüße, MarcoGeändert von heradot (23.02.2014 um 15:09 Uhr) Grund: RS
Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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