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  1. #1
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Kleine Männer schwingen gerne grosse Reden. Kein Grund sich darüber zu ärgern, Martin

  2. #2
    Sykes Avatar von retsyo
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    Eh klar.

    Vielen Dank für Euren Input!
    Gruß,
    Martin

  3. #3
    Sykes Avatar von retsyo
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    Sieht der "Unterlegene" eigentlich, ob ihm das "Schnäppchen" wegen SofortKauf oder wegen eines akzeptierten Preisvorschlags durch die Lappen ging?
    Gruß,
    Martin

  4. #4
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Ja, dann steht in der Historie "Preisvorschlag akzeptiert".
    Geändert von Spacewalker (21.02.2014 um 23:33 Uhr)
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  5. #5
    Sykes Avatar von retsyo
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    Alles klar. Der Laden hier rockt einfach! Tausend Dank an Euch alle!
    Gruß,
    Martin

  6. #6
    Daytona Avatar von tela
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    Der Typ ärgert sich doch nur über seinen eigenen Geiz und sieht sich selbst als Ars.., was er in seiner Uneinsichtigkeit dich direkt angesprochen wissen lasst.
    Gruß,
    René

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von forsyth11
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Wenn ein Autohändler ein Schild an ein Auto hängt ist das doch auch ein Angebot. Wenn das Auto dann verkauft wurde geh ich doch auch nicht zum Händler und sag: Du Ars..., ich hab das Schild auch gesehen, du durftest das Auto nicht einfach an jemand anders verkaufen.
    Eigentlich ist das kein Angebot im Sinne vom Zustandekommen eines Kaufvertrages, sondern die "Aufforderung an einen potentiellen Käufer" seinerseits ein Angebot abzugeben, welches wiederum erst der Annahme bedarf, bevor eine Kaufvertrag zustande kommt.

    So long...
    Gruß Christian

  8. #8
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Ich hab mir das im BGB mal durchlesen, dort heisst es ja Antrag, nicht Angebot. Da steht was Nico schon geschrieben hat. Was ich nicht verstehe, wofür die Frist ist. Heisst es, solange die Frist läuft, erkläre ich mich bereit, dir den Artikel zu dem angetragenen Preis zu verkaufen wenn ein Kaufvertrag zustande kommt oder heisst es, solange die Frist läuft darf ich den Artikel niemand anderem verkaufen ?

    Nach meiner Auffassung heisst es das erste.

  9. #9
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Schließt das erste, das zweite nicht mit ein?
    Du kannst ihm doch nichts verkaufen, was bereits verkauft ist.
    Gruß Toan

  10. #10
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Nein, ich mache dir einen Antrag/Angebot und dann liegt es an dir ihn anzunehmen. Wenn du das tust haben wir eine Vertrag. Kommt in der Zeit, zwischen dem Antrag an dich und deiner Annahme, jemand anders der meinen Antrag annimmt, habe ich den Vertrag mit dem und der Antrag an dich hat sich erledigt, weil der Artikel ja nicht mehr da ist.

    Deshalb meine Frage, bin ich in der Zeit, in der der Antrag läuft, durch den Antrag nur an die angetragen Konditionen gebunden oder ist mir in der Zeit der Verkauf an einen Dritten untersagt.

    Im BGB steht wie lange die Frist ungefähr ist , aber ich kann nicht erkennen wofür sie ist
    Geändert von Ingo.L (22.02.2014 um 22:57 Uhr)

  11. #11
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Wenn ein Autohändler ein Schild an ein Auto hängt ist das doch auch ein Angebot.
    Nein es ist kein Angebot, genau wie eine Zeitungsanzeige. Es ist lediglich eine Aufforderung ein Angebot abzugeben, da nicht alle wesentliche Vertragsbestandteile bekannt sind.

    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Deshalb meine Frage, bin ich in der Zeit, in der der Antrag läuft, durch den Antrag nur an die angetragen Konditionen gebunden oder ist mir in der Zeit der Verkauf an einen Dritten untersagt.
    Durch dein Angebot gibst du eine Willenserklärung ab, wenn ich das Angebot annehme besteht zwischen uns ein Vertrag, den wir beide zu erfüllen haben.
    Außer du hast die ausgeschlossen zB Zwischenverkauf vorbehalten etc.
    Gruß Toan

  12. #12
    Daytona Avatar von heradot
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    Zitat Zitat von Nixus77 Beitrag anzeigen
    Durch dein Angebot gibst du eine Willenserklärung ab, wenn ich das Angebot annehme besteht zwischen uns ein Vertrag, den wir beide zu erfüllen haben.
    Außer du hast die ausgeschlossen zB Zwischenverkauf vorbehalten etc.
    Übertragen auf das normale Geschäftsleben:

    Ich laufe durch die Stadt und sehe in einem Schaufenster eine Uhr für 7k.
    Gehe rein und biete dem Verkäufer 6k.
    Daraufhin der Verkäufer: Für 6,5k gebe ich sie ihnen ab.
    Ich: ich überlegs mir und melde mich.

    Dann hätte ich ein Recht auf Herausgabe der Uhr für 6,5k und der Verkäufer könnte nicht ruhigen Gewissens innerhalb der nächsten 1-2 Tage an einen Dritten verkaufen?

    Das ist doch real nicht praktikabel. Wäre für mich aber zumindest eine Erklärung warum ich in meinen Jura Klausuren so erbärmlich abgeschnitten habe; irgendwie hab ich mein eigens Rechtsverständnis Ich hätte gesagt: Pech gehabt!

    Viele Grüße, Marco
    Geändert von heradot (23.02.2014 um 15:09 Uhr) Grund: RS
    Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.

  13. #13
    Steve McQueen
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    Ebay schreibt dazu unter anderem folgendes:

    Preisvorschläge und Gegenvorschläge sind wie auch jedes andere Gebot bindend. Wenn Sie von verschiedenen Käufern Preisvorschläge erhalten, können Sie allerdings auch mehrere Gegenvorschläge machen. Der erste Käufer, der Ihren Gegenvorschlag akzeptiert, erhält dann den Zuschlag für den Artikel.

    Hinweis: Die Option „Preisvorschlag“ steht nicht in allen Kategorien zur Verfügung und Verkäufer müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Option „Preisvorschlag“ verwenden zu dürfen.

    Da die Auktion bei der Annahme des PV durch den K ja von eBay automatisch beendet wird und nicht vom VK,das Ganze auch so in deren Nutzungsbedingungen so geregelt ist und VK und K die so anerkannt haben (sonst ist bieten,PV machen,verkaufen und kaufen .... nicht möglich),wird das wohl rechtlich so ok sein.
    Habe auch noch nichts in den diversen Portalen gelesen das ein unterlegener dagegen geklagt hat ...
    VG
    Udo

  14. #14
    Sykes Avatar von retsyo
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    Marco, das schildert so ziemlich genau den Fall.
    Gruß,
    Martin

  15. #15
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Nein das sollte ein Unterschied sein, in deinem Fall sind beide Anwesend d.h. der Antrag muss sofort angenommen werden, außer der VK bestimmt eine Frist in der das Angebot angenommen werden muss.

    Wenn das nicht passiert und du nach einigen Tagen wiederkommst sollte das ein neues Angebot darstellen.

    Keine Garantie für Richtigkeit
    Gruß Toan

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