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  1. #5
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Bei Staffelmiete, Arbeitgeberauskunft oder Einzugsermächtigung wäre ich jedenfalls sofort raus - und ich bin wohl nicht weit weg davon, ein Traummieter zu sein.
    Schufa und Auskunft beim vorherigen Vermieter - warum nicht, aber nicht zusammen mit der Selbstauskunft, eher einen Vertragsabschluss von einem positiven Ergebnis dessen abhängig machen, wenn du dich vorher schon für einen Mieter entschieden hast. Wer möchte schon, dass sein Vermieter erfährt, dass man was Neues sucht, was man am Ende doch nicht bekommt?
    Geändert von Coney (13.10.2013 um 00:44 Uhr)
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    Christian

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