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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von CHT
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    an die Waffenbesitzer und Kenner der Szene

    Hallo allwissendes Forum,

    wir haben hier eine kleine Aufgabe:
    Mein Vater ist 1984 verstorben und hat uns seinerzeit alles vererbt.
    Unter anderem auch alle Waffen (war Jäger). Diese hat meine Mutter im Rahmen der Erbfolge übertragen bekommen (Waffenbesitzkarten wurden umgeschrieben) und seinerzeit zeitnah verkauft.
    Bis auf eine, einen Revolver Smith & Wesson Cal 38 spezial (so habe ich die in Erinnerung).

    Jetzt, 30 Jahre später, bekommt meine Mutter einen netten Brief diese Waffe doch bitte mit Nachweis an eine bezugsberechtigte Person zu verkaufen, oder durch eine Fachfirma mit einem Blockiersystem zu versehen.
    was tun:
    - erstmal muss ich das Ding suchen, Mutter ist 86 und weis nicht mehr viel dazu . . .
    dann
    - Blockiersystem einbauen und als Erinnerung behalten (Kosten 250,--)
    - verkaufen, nicht ganz einfach und der zu erwartende Erlös reist es auch nicht raus.
    - bei der zuständigen Dienststelle einfach abgeben wenn dies noch möglich ist (war glaube ich in der Vergangenheit mal irgendwann ein Ultimatum abgelaufen).

    oder hat vielleicht einer noch eine zündende Idee?


    Kleine Anekdote am Rande:
    Meine Mutter meinte zu mir als sie den Brief bekam: "Was will den die Polizei von mir, ich fahre doch seit 10 Jahren gar kein Auto mehr . . ."
    Geändert von CHT (13.10.2013 um 16:02 Uhr)
    mfg CHT = Claus


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  2. #2
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    Hat sich da an der Rechtslage was geändert, Claus? Stand da was in dem Schrieb? 30 Jahre scheint es ja keinen interessiert zu haben.

    Ich frage, weil ich einen ähnlichen Fall kenne. Da wurden vor zehn Jahren Jagdwaffen vererbt und demjenigen eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Auflage war ein Waffenschrank mit einer bestimmten Sicherheitsstufe (also keiner von der Kuchenblechmafia ). Sollte der die Waffen jetzt auch mit einem Blockiersystem ausstatten müssen, hat sich der Waffenschrank rentiert.

  3. #3
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Claus, alle von Dir genannten 3 Vorschläge sind rechtlich m.E. in Ordnung.
    Blockieren o.k.
    Abgeben o.k.
    Verkaufen o.k. (aber nur an Berechtigte!!!)

    Manfred
    Geändert von uhrenmaho (13.10.2013 um 16:19 Uhr)
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Meines Erachtens kannst du die Waffe bei jeder Polizeistation abgeben, Hintergrund erläutern und weg ist sie.
    Wenn du sie natürlich als Erinnerung aufheben willst, kommst du wohl - so wie ich euer Schreiben deute - nicht um diese Blockierung herum. Kenne mich jetzt rechtlich nicht aus, habe aber eben nach dem Tod meines Schwiegervaters alle Schreckschuss und Gaspistolen bei der örtlichen Polizei abgegeben. Personalausweis musste vorgelegt werden und der Polizist erklärte mir, die Waffen würden der Vernichtung zu geführt werden. Ging sehr problemlos.
    Viel Erfolg beim suchen.
    Ohne Signatur

  5. #5
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von CHT Beitrag anzeigen
    - bei der zuständigen Dienststelle einfach abgeben wenn dies noch möglich ist (war glaube ich in der Vergangenheit mal irgendwann ein Ultimatum abgelaufen).
    Es wird Euch niemand einen Strick draus drehen, wenn die Waffe erst jetzt auftaucht und daher verspätet abgegeben wird.

    Problematisch kann es allerdings werden, wenn Ihr sie nicht findet.
    Gruß, Stefan



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  6. #6
    Sykes Avatar von retsyo
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    Scheinbar hat ja keiner von Euch das Ding vermisst - also such' sie und zieh' sie aus dem Verkehr.

    Ich seh' das wie Michael: Mit 'ner plausiblen Erklärung und allem, was Du an Schriftkram darüber hast, auf der nächsten Polizeidienststelle aufschlagen und das Teil dort offiziell abgeben - und Dir das auch bestätigen lassen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dir daraus irgendjemand einen Strick dreht.
    Geändert von Coney (14.10.2013 um 12:11 Uhr) Grund: Gesellschaftspolitisches Statement entfernt.
    Gruß,
    Martin

  7. #7
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    Wenn es mich nicht täuscht, muss man seit 2008 auch mit Blockiersystem eine Besitzkarte haben und auch noch die sichere Verwahrung nachweisen. Ohne Blockiersystem dürfte man auch als Erbe die Waffe nur besitzen, sofern man "Bedürfnis" nachweisen kann, also Sportschütze oder Jäger ist.
    Dummerweise bekommt man die Besitzkarte als Erbe scheinbar nur, wenn man innerhalb von einem Monat nach Erbannahme den Antrag dazu stellt und, falls andere Erben vorhanden, die anderen eine Verzichtserklärung unterschreiben. Wir hatten so einen Fall in der erweiterten Familie, in dem dann alles zu spät war und zwei Gewehre bei einem Onkel von mir landeten (Jäger) und der eher wertlose Rest zur Vernichtung an die Polizei gegeben wurden. Letzteres war kostenlos.

  8. #8
    Yacht-Master Avatar von CHT
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    ups, hier kommen die Antworten ja geflogen

    Guido
    ja da hat sich was geändert, habe den Brief ja offiziell von einer Polizeidienststelle bekommen und dort sind auch die §§ aufgeführt.
    Es steht auch drin, dass die Waffe zu den o.g. Zweck auf direktem Wege transportiert werden darf (ohne Munition natürlich).
    Auch haben wir da nun einen Ansprechpartner und eine Frist gesetzt bekommen (Dez 13).

    Stefan
    sehe ich auch so, solange ich die Waffe noch finde und einen der Punkte 1. 2. oder 3. erfülle ist alles o.k.
    Das mit der Frist bezog sich ja auch nicht auf offizielle Waffen sondern eher auf illegale.

    Max
    wann war das denn? und, ja, die rechtliche Seite hat sich geändert in 200X irgendwann, in 1984 war das alles noch recht easy, umschreiben und alles war gut. Weis noch wie ich schon damals mit den Langwaffen durch die Stadt gelaufen bin und die im Waffengeschäft vorgestellt habe.

    werde die Woche mal den einen oder anderen Händler ansprechen, vielleicht gibt es ja noch einen Euro dafür.
    Geändert von CHT (13.10.2013 um 16:49 Uhr)
    mfg CHT = Claus


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  9. #9
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    Zitat Zitat von CHT Beitrag anzeigen
    Guido
    ja da hat sich was geändert, habe den Brief ja offiziell von einer Polizeidienststelle bekommen und dort sind auch die §§ aufgeführt.
    Es steht auch drin, dass die Waffe zu den o.g. Zweck auf direktem Wege transportiert werden darf (ohne Munition natürlich).
    Auch haben wir da nun einen Ansprechpartner und eine Frist gesetzt bekommen (Dez 13).
    Danke Claus. Dann wird mein Bekannter wohl auch bald Post bekommen.

  10. #10
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Oder setz sie bei Egun rein.
    Gruß, Stefan



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  11. #11
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    Zitat Zitat von CHT Beitrag anzeigen
    ...
    Max
    wann war das denn? ...
    Ende 2009 oder Anfang 2010.

  12. #12
    Yacht-Master Avatar von CHT
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Oder setz sie bei Egun rein.
    Danke, das schaue ich mir mal genauer an, bei eBay gibt es glaube ich massiv ärger wenn da so etwas auftaucht.
    mfg CHT = Claus


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  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von ManInTheMirror
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    Bevor du damit zur Polizei gehst und denen die Waffe vorlegst. Ruf bei der Stadt an und lass Dir die Nummer der zuständigen "Waffenschutzbehörde" geben. Da wird einer geschickt der die Waffe bei dir abholt und fachgerecht entsorgt.
    Geändert von ManInTheMirror (13.10.2013 um 20:30 Uhr)
    Grüße
    Marcus

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Alessio67
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    für eine gepflegte s&w 38 spezial gibts beim händler immer schicke euro. Der Revolver hat immer Saison.
    Gruss Alex numqam retro

  15. #15
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    hm..bin kein jurist...aber:

    deine mutter hat 1984 im rahmen des sogenannten erbenprivilegs die waffen ihres mannes rechtmässig erworben..es wurde eine wbk auf grundlage des damals gültigen rechts ausgestellt.die meisten waffen wurden an erwerbsberechtigte verkauft-aus der ihr ausgestellten wbk gestrichen.eine..dieser revolver eben..blieb übrig...immer noch in der ihr ausgestellten wbk eingetragen.jetzt ändert sich die rechtslage...na und?...über all dem steht noch der altbesitz einer rechtmässig erworbenen schusswaffe.

    wird man jetzt und heute erbe einer waffensammlung oder einer einzelwaffe und ist nicht dem kreis der jetzt schon zum besitz und erwerb berechtigten,dann mag das hinkommen mit dem verkauf,überlassen oder unbrauchbarmachen-lassen.aber..ich wiederhole mich..bei altbesitz sehe ich das aus meiner laienperspektive anders.

    und nur weil irgendeine behörde irgendeinen wisch versendet,muss der inhalt des wisches nicht rechtlicher prüfung standhalten.

    dumm wäre jetzt nur,wenn der wunderbare revolver nicht alsbald im hause auffindbar wäre...au wacke..das könnte massiv ärger geben wegen annahme der unzuverlässigkeit.

    natürlich wenn keiner an dem ding interesse hat..dann weg damit.

    ich habe in diesen belangen eher die charlton-heston-haltung.
    Geändert von pfandflsche (13.10.2013 um 21:00 Uhr)
    pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
    country music....three chords and the truth

  16. #16
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ich würd auch EGun empfehlen.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  17. #17
    Yacht-Master Avatar von CHT
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    werde ich die Woche mal angehen und ein paar Händler hier in der Nähe anrufen, Liste gibt es bei VDB
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  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Also ist die .38er eingetragen in der WBK oder nicht ?
    Das geht nicht so eindeutig hervor. Sollte sie eingetragen sein, sehe ich eigentlich keinen Grund, sie verkaufen zu müssen.
    Was aber definitiv gegen Euch spricht, ist die Tatsache, das ihr die Waffe suchen müsst. Denn egal ob vererbt, oder anders erworben, ist sie in einem Waffenschrank zu verwahren.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  19. #19
    Freccione Avatar von JakeSteed
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    Zitat Zitat von pfandflsche Beitrag anzeigen

    ich habe in diesen belangen eher die charlton-heston-haltung.
    Bin da ganz bei Dir. Wobei wir das nicht vertiefen sollten, sonst ist der Thread ganz fix dicht.

    Aber "hergeben" zur Entsorgung käme mir auf keinen Fall in die Tüte. Dein Vater würde sich im Grabe rumdrehen. Ich weiß, meiner würde es.
    Ist ja verkaufen schon schlimm genug.
    Gruß, Hubertus


    Be excellent to each other!

  20. #20
    Sykes Avatar von retsyo
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    Wir reden von einer scharfen Schusswaffe?

    Wer braucht sowas im Haushalt?

    Edit: Ohne Gutmenschengetümel jetzt.
    Gruß,
    Martin

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