Also ist die .38er eingetragen in der WBK oder nicht ?
Das geht nicht so eindeutig hervor. Sollte sie eingetragen sein, sehe ich eigentlich keinen Grund, sie verkaufen zu müssen.
Was aber definitiv gegen Euch spricht, ist die Tatsache, das ihr die Waffe suchen müsst. Denn egal ob vererbt, oder anders erworben, ist sie in einem Waffenschrank zu verwahren.