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07.02.2013, 23:45 #1ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (07.02.2013 um 23:47 Uhr)
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07.02.2013, 23:50 #2Daytona
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Themenstarter
Ich verstehe nicht, warum ich der Gegnerversicherung weitere Rechte einräumen sollte ??
Das ganze kann sich nur negativ auf mich und den zu erstattenden Betrag auswirken.
Dafür gibt es doch vereidigte Gutachter und nicht einen Gutachter und 2 Tage später kommt der nächste, der es komplett anders sieht und versucht mir die Schäden zu minimieren weil er von der Gegnerversicherung bezahlt wird....
ich bin nicht verpflichtet das Gegnerische Gutachten anzuerkennen !!Geändert von juwelier (07.02.2013 um 23:52 Uhr)
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08.02.2013, 00:07 #3ehemaliges mitgliedGast
Ich hatte im letzten Jahr auch zwei solche Fälle:
1. Habe mein Auto auf einem Hotelparkplatz auf einem Poller aufgesetzt. Mein Anwalt hat den Schaden bei der gegnerischen Haftpflicht geltend gemacht. Die haben drei Gutachten in Auftrag gegeben (Schaden an meinem Auto, Höhe meines Autos, Höhe des Pollers) und dann gezahlt.
2. Mir ist einer an der Ampel hinten drauf. Mein Rechtsanwalt hat einen Gutachter beauftragt und den Schaden an die gegnerische Versicherung gemeldet. Ist auch bezahlt worden.
Viel Glück!
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