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  1. #1
    Yacht-Master
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    KFZ Unfall Versicherung Weigert sich zu bezahlen, Versicherungsfrage

    Guten Abend,

    mir ist vor längerer Zeit in Kroatien ein Wohnmobil in meinen BMW 760LI in die Seite reingefahren. ICH bin unschuldig stand auch /(bin nicht gefahren) und er hat mich tuschiert. Er hat die Schuld dann auch gleich auf sich genommen und ich habe es der Gegnerversicherung gemeldet.

    Es wurde von mir ein Gutachter bestellt, der den Schaden auf 4600€ dotierte.

    Dann habe ich von der Gegnerversicherung einen ca. 10 seitigen Fragebogen zum Unfall erhalten, welchen ich wahrheitsgemäß beantwortet habe.

    2 tage später erhielt ich einen Anruf von einem Gutachter der Gegnerversicherung, welche das Fahrzeug besichtigen wollten, (ich habe denen sogar die Möglichkeit eingeräumb befand mich aber grade im Ausland), der Gutachter hat mich am Telefon als Lügner beschimpft und mir Versicherungsbetrug vorgeworfen, falls ich nicht umgehen mein Auto von einem Gutachter der Versicherung anschauen ließ.

    ich habe mir darauf einen Anwalt genommen und plözlich beahuptete die Versicherung, dass der entstandene Schaden hier auf der linken Siete schon vor dem Unfall vorhanden gewesen sein muss, die Versicherung habe in einem Zentralregister nachgesehen und lehnt jegliche Schadensregulierung ab.

    auf der linken Seite war aber kein einziger Kratzer, auf der rechten Seite war ein Streifschaden bereits vor dem Unfall vorhanden.

    da wundert man sich dann doch....

    ich habe keine Rechtsschutzversicherung muss jetzt für den Anwalt 1000€ in Vorlage gehen , 2000€ für den Prozessgutachter und nochmal 2500€ für den prozess so mein Anwalt.


    Ist das ne neue Masche, dass die Versicherung einfach so dreist ist und etwas beahuptet und hofft man hat nicht die Eier in der Hose den Prozess zu führen?

    oder sind die einfach nur Saudumm ??

    welche Rechte stehen mir zu falls vor Gericht bestätigt wird, dass kein vorschaden vorhanden war und die Versicherung etwas behauptet hat, was nicht stimmt.


    ich muss ca. 5500€ in Vorleistung gehen, bin Selbständig, das Kapital fehlt mir...
    das Auto wollte ich schon vor 3 Monaten verkaufen, muss diese Aufgrund des Prozesses behalten um zu beweisen, dass kein Vorschaden bestanden hat.

    in wie weit kann ich den Sachbearbeiter der Versicherung dafür haftbar machen???, der in meinen Augen, das so absichtlich hingebogen hat, er weiß genau dass ich recht habe, will mir aber nicht helfen...




    wäre dankbar um jeden Rat.
    Geändert von PCS (07.02.2013 um 23:13 Uhr) Grund: Name der Versicherung entfernt

  2. #2
    Steve McQueen
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    Hat der 2te Gutachter dein Auto gesehen ?
    VG
    Udo

  3. #3
    Deepsea Avatar von Joni123
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    Wenn du den Prozess gewinnst, muss die Gegenseite deine Anwalts- und die Gerichtskosten tragen
    Grüße

    Jonathan

  4. #4
    Freccione Avatar von mask
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    Was für eine Nummer. Frechheit ! Hoffentlich bekommst du Recht.


    Grüße Dirk

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Klingt nun vielleicht blöde, aber die 80€ für die Kfz rs am falschen Ende gespart.

    Aber nun gut, auch wenn's hart klingt, wenn du die Kohle für die Klage nicht hast würde ich das Ding mit Faust in der Tasche unter dumm gelaufen abbuchen.
    Lass den Schaden für schmales reparieren und Verkauf das Ding.

    Alles andere kann sich jahrelang ziehen mit Gutachten und Gegengutachten.
    liebe grüße von der Küste Andre´

  6. #6
    Yacht-Master
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    Das Geld ist nicht das Problem, ich finds nur richtig dreist von denen.

    zu Udo: nein, der fremde Gutachter hat mein Auto nicht gesehen

  7. #7
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von juwelier Beitrag anzeigen
    Das Geld ist nicht das Problem, ich finds nur richtig dreist von denen.

    zu Udo:[B] nein[B] der fremde Gutachter hat mein Auto nicht gesehen
    Denn weiss ich nicht worüber du dich aufregst und beschwerst ....
    VG
    Udo

  8. #8
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Denn weiss ich nicht worüber du dich aufregst und beschwerst ....
    es geht doch darum : hätte ich das Geld nicht und keine Rechtsschutzversicherung dann hätte ich von vornerein verloren und das kanns doch echt nicht sein

  9. #9
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von juwelier Beitrag anzeigen
    es geht doch darum : hätte ich das Geld nicht und keine Rechtsschutzversicherung dann hätte ich von vornerein verloren und das kanns doch echt nicht sein
    Du machst einen Schaden geltend,aber die Versicherung welche regulieren soll darf sich den Schaden nicht ansehen (warum und wie auch immer),wie soll das denn gehen???
    Etwas falsche Denke,oder .....
    VG
    Udo

  10. #10
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    Zitat Zitat von juwelier Beitrag anzeigen
    es geht doch darum : hätte ich das Geld nicht und keine Rechtsschutzversicherung dann hätte ich von vornerein verloren und das kanns doch echt nicht sein
    warum ?

    der gegnerische gutachter war doch noch nichtmal da..

    edit, dachte die möglichkeit der besichtigung durch gegnerischen gutachter war gegeben...aber er wollte nicht..so hab ich das jetzt verstanden

    also haste ihm doch nicht die möglichkeit gegeben ?
    Geändert von ehemaliges mitglied (07.02.2013 um 23:47 Uhr)

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Mein Anwalt wollte von mir noch nie einen Vorschuss. Evtl. brauchst du einen anderen Anwalt.

    Dein Gutachter hat Fotos vom Schaden gemacht und die Fahrzeugseite ist klar. Was soll da schief gehen?
    Geändert von ehemaliges mitglied (07.02.2013 um 23:38 Uhr)

  12. #12
    Steve McQueen
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    Langsam wird's trollig.

    Denk mal nach,du willst Geld von denen.Nicht die von dir.
    VG
    Udo

  13. #13
    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Langsam wird's trollig.

    Denk mal nach,du willst Geld von denen.Nicht die von dir.
    +1

    Natürlich haben die das Recht Dein Fahrzeug zu begutachten.
    In wie weit Du auf denen ihr Gutachten eingehen musst, steht auf einem anderen Blatt.

    Wer ist denn der Korrespondenzversicherer im Ausland?
    __________________________________________
    von mir aus......

  14. #14
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Alles klar, der Mann möchte nicht reparieren, sondern kassieren.

  15. #15
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Alles klar, der Mann möchte nicht reparieren, sondern kassieren.
    Das ist ja sein gutes Recht.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  16. #16
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Alles klar, der Mann möchte nicht reparieren, sondern kassieren.
    Das ist wohl das kleinste Problem.
    Das geht auch sehr gut mit Gutachter ....
    VG
    Udo

  17. #17
    Freccione Avatar von mask
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    Würdest du etwas zahlen, von dem du nicht wirklich weist wie/ob es beschädigt ist ?


    Grüße Dirk

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ...

  19. #19
    Freccione Avatar von mask
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    Das meine ich doch. Natürlich darf sich die Versicherung des Verursachers überzeugen bevor sie reguliert.


    Grüße Dirk

  20. #20
    Administrator Avatar von PCS
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    Klar.
    Gruß Percy



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