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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Bevor ich dem Depp Geld hnterherwerfen würde mit fragwürdigen Erfolgsaussichten, würde ich ihm ne letzte Frist setzen zur Zahlung, verbunden mit der Ankündigung, dass man für den Fall weiterer Nichtzahlung davon ausgeht, dass er von Anfang an über seine Rückzahlungsabsichten bewusst getäuscht hat, womit der Tatbestand des Eingehungsbtruges erfüllt wäre.

    Wenn er das dann immer noch nicht kapiert, Strafanzeige erstatten, das wird am Ende für ihn teurer und dem TS machts mehr Spass. Nur nicht direkt mit ner Anzeige drohen, das erfüllt ggf. selbst den Tatbestand der Nötigung.

  2. #2
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Bevor ich dem Depp Geld hnterherwerfen würde mit fragwürdigen Erfolgsaussichten, würde ich ihm ne letzte Frist setzen zur Zahlung, verbunden mit der Ankündigung, dass man für den Fall weiterer Nichtzahlung davon ausgeht, dass er von Anfang an über seine Rückzahlungsabsichten bewusst getäuscht hat, womit der Tatbestand des Eingehungsbtruges erfüllt wäre.

    Wenn er das dann immer noch nicht kapiert, Strafanzeige erstatten, das wird am Ende für ihn teurer und dem TS machts mehr Spass. Nur nicht direkt mit ner Anzeige drohen, das erfüllt ggf. selbst den Tatbestand der Nötigung.


    TS: Dein Fall bestätigt die Richtigkeit des Spruchs, dass man Freunden nur so viel Geld leihen sollte, wie man ihnen auch schenken würde.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

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