Guten Morgen!
Grundsätzlich sagt man ja, man soll schlechtem Geld kein gutes Geld hinterher werfen aber ab und an gehts mir einfach ums Prinzip....
Ein Bekannter ("Freund") schuldet mir einen mittleren 3-stelligen Betrag. Schriftlich hab ich leider nichts ausser einer Facebookunterhaltung über 12 Tage und der Bitte er solle mir doch endlich meine xxx€ überweisen (also kein Vertrag oä., dass es die Forderung aber tatsächlich gibt kann man aber indirekt mit dieser Unterhaltung beweisen....)!
Jetzt stellt sich die Frage ob ich damit überhaupt zum Anwalt gehen KANN/SOLL oder ob die Wahrscheinklichkeit bei 99,6%, dass mich jeder Anwalt/Richter mit großen Augen anschaut und mich fragt ob ich das ernst mein.
Und natürlich ganz wichtig: "Was kostet mich der Spaß?" (nehmen wir mal an Verhandlung/Verurteilung - fertig...)
danke
Hans
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Thema: Schulden "einklagen"
Hybrid-Darstellung
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27.12.2012, 09:54 #1
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Schulden "einklagen"
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27.12.2012, 09:59 #2
Könnte mir vorstellen das es schwierig wird ! Würde es weiter mit der Vernunft probieren bevor du ein Fass aufmachst.
Klar ist es ärgerlich aber ich denke die Beweise sind nicht auf deiner Seite (Vertrag,oä).Gruss Oli
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27.12.2012, 10:06 #3
Das einzige was ich tun würde, ist einen gerichtlichen Mahnbescheid besorgen. Das kostet nicht die Welt, auch im Verhältnis zu ner 3stelligen Summe. Legt der Kollege innerhalb der Frist keinen Widerspruch ein, hast Du ne Handhabe, um einen Gerichtsvollzieher mit Pfändung o.ä. zu beauftragen; wenn was zu holen ist.
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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27.12.2012, 10:09 #4
Nehmen wir mal einen Streitwert von € 500,-.
Ein Mahnbescheid kostet € 23,-.
Die Kosten für Gericht und einen Anwalt pro Seite betragen insgesamt € 420,35Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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27.12.2012, 10:17 #5
Hallo Hans,
beweisen mußt Du den Darlehensvertrag schon. Das geht aber nicht nur mit einem schriftlichen Vertrag sondern auch mit anderen Beweismitteln, etwa durch Zeugen!
Bevor Du mit einem gerichtlichen Mahnbescheid "liebäugelst" solltest Du aber zunächst mal den Darlehensrückzahlungsanspruch förmlich fällig stellen.
Also: Brief (Einschreiben) an Deinen Schuldner, dass Du das Darlehen kündigst und Rückzahlung bis zum soundsovielten anmahnst!
Dann sehen wir weiter!
Beste Grüße, Thomas!
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27.12.2012, 10:40 #6
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27.12.2012, 10:43 #7
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27.12.2012, 10:14 #8
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btw. bin aus Österreich
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27.12.2012, 19:26 #9
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27.12.2012, 10:15 #10
Und Geld hast du dann noch nicht
Dennoch würd ich den Weg aus Prinzip wählen, wenn der Kontrahent ein Depp ist.
Und Mahnbescheide bringen wenig. Wenn er hartgesotten ist, widerspricht er dem einfach. Bei solchen Summen ist man als Gläubiger in ner ziemlich uncoolen Position.Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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27.12.2012, 10:21 #11
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27.12.2012, 10:22 #12
Ein geradezu klassischer Fall FÜR eine Rechtsschutzversicherung!!!!!
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27.12.2012, 10:24 #13
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27.12.2012, 10:23 #14
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http://www.moskau-inkasso.com/presse.html#SZ
Machete bringt die Kohle bei! ;-)
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27.12.2012, 10:26 #15
Da greift der Rechtschutz? Das bezweifle ich sehr. Bei Vertragsfragen zwischen Privatpersonen sind die immer ziemlich knauserig.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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27.12.2012, 10:31 #16
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Meine Meinung:
Bei DEM Betrag...
* Kohle vergessen
* "Freund" vergessen
* NICHT vergessen, ALLEN - insbesondere Bekannten des Bekannten - davon zu erzählen
P.S.:
Allen einen Guten Rutsch !Grüße vom Ulli
"Childhood is measured out by sounds and smells and sights, before the dark hour of reason grows."
John Betjeman
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27.12.2012, 10:36 #17
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[QUOTE=P997TT;3685663]
* Kohle vergessen
* "Freund" vergessen
/QUOTE]
Kommt in weiterer Folge...vorher bin ich gerne bereit nochmal die Summe zu investieren um ihm das Leben so ungemütlich wie nur möglich zu machen (natürlich nur auf legale Art und Weise...)
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27.12.2012, 12:09 #18
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27.12.2012, 10:33 #19
Hallo Tobias,
die Rechtsschutzversicherer werden generell immer "knauseriger"! Aber gerade im Bereich von Vertragsproblemen zwischen Privatleuten haben sie mit die schlechtesten Karten Kostendeckung abzulehnen ( kommt natürlich immer auf den konkreten Fall und den VERSICHERUNGSUMFANG an)!Geändert von knieschleifer (27.12.2012 um 10:35 Uhr)
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27.12.2012, 10:29 #20
Dann auf zu dem Anwalt Deines Vertrauens! Der wird -wie oben ausgeführt- zunächst außergerichtlich den Anspruch fällig stellen (die Rechtsgrundlagen sind in Österreich vergleichbar mit denen in Deutschland) und dann entweder das Mahnverfahren einleiten (wenn der Schuldner sich nicht rührt) oder gleich Klagen (wenn der Schuldner irgend ne Ausrede vorbringt oder das Darlehen per se bestreiten sollte)
good luck, Thomas
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