Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 63

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    21.08.2005
    Ort
    -
    Beiträge
    711

    Schulden "einklagen"

    Guten Morgen !

    Grundsätzlich sagt man ja, man soll schlechtem Geld kein gutes Geld hinterher werfen aber ab und an gehts mir einfach ums Prinzip....

    Ein Bekannter ("Freund") schuldet mir einen mittleren 3-stelligen Betrag. Schriftlich hab ich leider nichts ausser einer Facebookunterhaltung über 12 Tage und der Bitte er solle mir doch endlich meine xxx€ überweisen (also kein Vertrag oä., dass es die Forderung aber tatsächlich gibt kann man aber indirekt mit dieser Unterhaltung beweisen....)!

    Jetzt stellt sich die Frage ob ich damit überhaupt zum Anwalt gehen KANN/SOLL oder ob die Wahrscheinklichkeit bei 99,6%, dass mich jeder Anwalt/Richter mit großen Augen anschaut und mich fragt ob ich das ernst mein.

    Und natürlich ganz wichtig: "Was kostet mich der Spaß?" (nehmen wir mal an Verhandlung/Verurteilung - fertig...)

    danke
    Hans

  2. #2
    Deepsea Avatar von oli81-fdb
    Registriert seit
    18.07.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.091
    Könnte mir vorstellen das es schwierig wird ! Würde es weiter mit der Vernunft probieren bevor du ein Fass aufmachst.
    Klar ist es ärgerlich aber ich denke die Beweise sind nicht auf deiner Seite (Vertrag,oä).
    Gruss Oli

  3. #3
    Double-Red Avatar von madmax1982
    Registriert seit
    28.09.2005
    Beiträge
    9.988
    Blog-Einträge
    1
    Das einzige was ich tun würde, ist einen gerichtlichen Mahnbescheid besorgen. Das kostet nicht die Welt, auch im Verhältnis zu ner 3stelligen Summe. Legt der Kollege innerhalb der Frist keinen Widerspruch ein, hast Du ne Handhabe, um einen Gerichtsvollzieher mit Pfändung o.ä. zu beauftragen; wenn was zu holen ist.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.538
    Nehmen wir mal einen Streitwert von € 500,-.

    Ein Mahnbescheid kostet € 23,-.

    Die Kosten für Gericht und einen Anwalt pro Seite betragen insgesamt € 420,35
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  5. #5
    Hallo Hans,
    beweisen mußt Du den Darlehensvertrag schon. Das geht aber nicht nur mit einem schriftlichen Vertrag sondern auch mit anderen Beweismitteln, etwa durch Zeugen!
    Bevor Du mit einem gerichtlichen Mahnbescheid "liebäugelst" solltest Du aber zunächst mal den Darlehensrückzahlungsanspruch förmlich fällig stellen.
    Also: Brief (Einschreiben) an Deinen Schuldner, dass Du das Darlehen kündigst und Rückzahlung bis zum soundsovielten anmahnst!
    Dann sehen wir weiter!
    Beste Grüße, Thomas!

  6. #6
    Double-Red Avatar von madmax1982
    Registriert seit
    28.09.2005
    Beiträge
    9.988
    Blog-Einträge
    1
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Nehmen wir mal einen Streitwert von € 500,-.

    Ein Mahnbescheid kostet € 23,-.

    Die Kosten für Gericht und einen Anwalt pro Seite betragen insgesamt € 420,35
    davon kann man leben?


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  7. #7
    Zitat Zitat von madmax1982 Beitrag anzeigen
    davon kann man leben?
    Wer als Anwalt nur solche Streitwerte hat, geht fast zwangsläufig pleite!

  8. #8
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    21.08.2005
    Ort
    -
    Beiträge
    711
    Themenstarter
    btw. bin aus Österreich

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von tigertom
    Registriert seit
    27.02.2008
    Beiträge
    8.436
    Blog-Einträge
    1
    Zitat Zitat von vandehölln Beitrag anzeigen
    btw. bin aus Österreich
    Ich auch, aber auch in Österreich gibt's solche und solche "Freunde"
    GRÜSSE TOM

  10. #10
    Endgegner Avatar von Donluigi
    Registriert seit
    11.05.2005
    Ort
    Dorfi
    Beiträge
    47.837
    Blog-Einträge
    47
    Und Geld hast du dann noch nicht Dennoch würd ich den Weg aus Prinzip wählen, wenn der Kontrahent ein Depp ist.

    Und Mahnbescheide bringen wenig. Wenn er hartgesotten ist, widerspricht er dem einfach. Bei solchen Summen ist man als Gläubiger in ner ziemlich uncoolen Position.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  11. #11
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    21.08.2005
    Ort
    -
    Beiträge
    711
    Themenstarter
    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Wenn er hartgesotten ist, widerspricht er dem einfach. B
    die Befürchtung hab ich auch fast niemand wird das Ding einfach im Rundordner ablegen und nichts tun...

    eine "allgemeine" Rechtschutzsversicherung (ohne irgendwelche Sondervereinbarungen) wird diesen Schmu wahrscheinlich nicht übernehmen, richtig?

  12. #12
    Ein geradezu klassischer Fall FÜR eine Rechtsschutzversicherung!!!!!

  13. #13
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    21.08.2005
    Ort
    -
    Beiträge
    711
    Themenstarter
    Zitat Zitat von knieschleifer Beitrag anzeigen
    Ein geradezu klassischer Fall FÜR eine Rechtsschutzversicherung!!!!!
    jetzt wirds interessant - die hätt ich!

  14. #14
    Submariner
    Registriert seit
    10.12.2010
    Beiträge
    405
    http://www.moskau-inkasso.com/presse.html#SZ
    Machete bringt die Kohle bei! ;-)

  15. #15
    Endgegner Avatar von Donluigi
    Registriert seit
    11.05.2005
    Ort
    Dorfi
    Beiträge
    47.837
    Blog-Einträge
    47
    Da greift der Rechtschutz? Das bezweifle ich sehr. Bei Vertragsfragen zwischen Privatpersonen sind die immer ziemlich knauserig.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  16. #16
    GMT-Master
    Registriert seit
    23.11.2007
    Beiträge
    647
    Meine Meinung:

    Bei DEM Betrag...

    * Kohle vergessen

    * "Freund" vergessen

    * NICHT vergessen, ALLEN - insbesondere Bekannten des Bekannten - davon zu erzählen

    P.S.:
    Allen einen Guten Rutsch !
    Grüße vom Ulli

    "Childhood is measured out by sounds and smells and sights, before the dark hour of reason grows."
    John Betjeman


  17. #17
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    21.08.2005
    Ort
    -
    Beiträge
    711
    Themenstarter
    [QUOTE=P997TT;3685663]

    * Kohle vergessen

    * "Freund" vergessen

    /QUOTE]

    Kommt in weiterer Folge...vorher bin ich gerne bereit nochmal die Summe zu investieren um ihm das Leben so ungemütlich wie nur möglich zu machen (natürlich nur auf legale Art und Weise...)

  18. #18
    Yacht-Master
    Registriert seit
    08.04.2010
    Ort
    Düsseldorf/Luxembourg
    Beiträge
    1.855
    Zitat Zitat von P997TT Beitrag anzeigen
    Meine Meinung:

    Bei DEM Betrag...

    * Kohle vergessen

    * "Freund" vergessen

    * NICHT vergessen, ALLEN - insbesondere Bekannten des Bekannten - davon zu erzählen

    P.S.:
    Allen einen Guten Rutsch !
    So würde ich das auch machen!
    Der Philip

  19. #19
    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Da greift der Rechtschutz? Das bezweifle ich sehr. Bei Vertragsfragen zwischen Privatpersonen sind die immer ziemlich knauserig.
    Hallo Tobias,
    die Rechtsschutzversicherer werden generell immer "knauseriger"! Aber gerade im Bereich von Vertragsproblemen zwischen Privatleuten haben sie mit die schlechtesten Karten Kostendeckung abzulehnen ( kommt natürlich immer auf den konkreten Fall und den VERSICHERUNGSUMFANG an)!
    Geändert von knieschleifer (27.12.2012 um 10:35 Uhr)

  20. #20
    Dann auf zu dem Anwalt Deines Vertrauens! Der wird -wie oben ausgeführt- zunächst außergerichtlich den Anspruch fällig stellen (die Rechtsgrundlagen sind in Österreich vergleichbar mit denen in Deutschland) und dann entweder das Mahnverfahren einleiten (wenn der Schuldner sich nicht rührt) oder gleich Klagen (wenn der Schuldner irgend ne Ausrede vorbringt oder das Darlehen per se bestreiten sollte)
    good luck, Thomas

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 31
    Letzter Beitrag: 02.07.2012, 08:04

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •