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  1. #1
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Und Geld hast du dann noch nicht Dennoch würd ich den Weg aus Prinzip wählen, wenn der Kontrahent ein Depp ist.

    Und Mahnbescheide bringen wenig. Wenn er hartgesotten ist, widerspricht er dem einfach. Bei solchen Summen ist man als Gläubiger in ner ziemlich uncoolen Position.
    Beste Grüße, Tobias

    Die Banken kratzen an den Wolken

  2. #2
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Wenn er hartgesotten ist, widerspricht er dem einfach. B
    die Befürchtung hab ich auch fast niemand wird das Ding einfach im Rundordner ablegen und nichts tun...

    eine "allgemeine" Rechtschutzsversicherung (ohne irgendwelche Sondervereinbarungen) wird diesen Schmu wahrscheinlich nicht übernehmen, richtig?

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    Letzter Beitrag: 02.07.2012, 08:04

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