Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
Hätte ich noch nie. Im Übrigen kenne ich ein paar gute Anwälte.

Mir geht's ums Grundsätzliche.

Müssen die die Anschuldigung nicht irgendwie beweisen? So kann einem ja jeder Depp mit einer konstruierten Anschuldigung ans Bein pinkeln.

Die Frau eines Freundes wurde kürzlich auch abgemahnt. Ein Computerprofy hat in dem Fall festgestellt, dass die Datenmenge des angeblich getauschten Films an betreffendem WLAN-Anschluss in der angegebenen Zeit unmöglich hätte geladen werden können.

Trotzdem haben sie sicherheitshalber eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben. Gezahlt haben sie bis heute nicht, wollten es auf eine Klage ankommen lassen. Vom Abmahner haben sie seither allerdings nichts mehr gehört...
Doch, die Ansprüche und damit das illegale filesharing muss vom Anspruchsteller bewiesen werden.
Meist erfolgt dies durch Programme, die IP-Adressen ermittlen. Die zugehörigen Adressdaten etc. werden dann aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses von den Telekommunikationsanbietern bekannt gegeben.
Die Richtigkeit der ermittelten Daten kann dann angegriffen werden, was idR schwer ist.

Ich lasse von solchen Dingen die Finger. Das sollten Kollegen machen, die Erfahrung damit haben und das regelmäßig machen.

Die (ggf. modifizierte) Unterlassungserklärung sollte im Zweifel abgegeben werden um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu verhindern, welches man meist verliert.