Doch, die Ansprüche und damit das illegale filesharing muss vom Anspruchsteller bewiesen werden.
Meist erfolgt dies durch Programme, die IP-Adressen ermittlen. Die zugehörigen Adressdaten etc. werden dann aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses von den Telekommunikationsanbietern bekannt gegeben.
Die Richtigkeit der ermittelten Daten kann dann angegriffen werden, was idR schwer ist.
Ich lasse von solchen Dingen die Finger. Das sollten Kollegen machen, die Erfahrung damit haben und das regelmäßig machen.
Die (ggf. modifizierte) Unterlassungserklärung sollte im Zweifel abgegeben werden um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu verhindern, welches man meist verliert.
Ergebnis 1 bis 20 von 55
Baum-Darstellung
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27.11.2012, 14:01 #12Jürgen
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Im Übrigen kenne ich ein paar gute Anwälte.
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