Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
Dann kriegst Du eine Woche nach Fristablauf 'ne einstweilige Verfügung zugestellt.
Ne einstweilige Verfügung ist doch die gerichtliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.

Also für etwas, das ich nicht getan habe? Wie wären denn die Konzigwensen, wenn man darauf auch nicht reagiert?