Bei einem GKV-Patienten erbringe ich Leistungen, welche per SGB V Absatz 12 "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig" sind. Mehr darf ich nicht und mehr bezahlen die kranken Kassen nicht.
Bei einem Privatversicherten muß ich "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" behandeln um eine Rechnung stellen zu können.
Verstanden?
Wenn nicht, gerne mehr via PN.
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24.08.2012, 21:40 #14Liebe Grüße aus Stuttgart, Björn
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