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  1. #1
    Datejust Avatar von Hundefreund
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    Bei einem GKV-Patienten erbringe ich Leistungen, welche per SGB V Absatz 12 "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig" sind. Mehr darf ich nicht und mehr bezahlen die kranken Kassen nicht.

    Bei einem Privatversicherten muß ich "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" behandeln um eine Rechnung stellen zu können.

    Verstanden?

    Wenn nicht, gerne mehr via PN.
    Liebe Grüße aus Stuttgart, Björn

  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
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    Zitat Zitat von Hundefreund Beitrag anzeigen
    Bei einem GKV-Patienten erbringe ich Leistungen, welche per SGB V Absatz 12 "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig" sind. Mehr darf ich nicht und mehr bezahlen die kranken Kassen nicht.

    Bei einem Privatversicherten muß ich "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" behandeln um eine Rechnung stellen zu können.
    Das klingt ja barbarisch. Da hab ich wohl zu lange vom hippokratischen Eid geträumt, den ich stets versuche in Form von Ärzten auszuwählen.
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

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