Wer gibt bei Reklamation dem Konzi die Sicherheit, dass der "angebliche Mangel" schon bei der Auslieferung/Übergabe vorhanden war?
Wurde die Uhr beim Kauf gesichtet und der "angebliche Mangel" gleich reklamiert?
Wenn ich ein Projekt abgeschlossen habe, mache ich eine Übergabe bzw. Abnahme.
Bei allen danach aufgetretenen Schäden oder optischen Beeinträchtigungen muss
mir mein Kunde erst mal nachweisen können, dass diese schon vor der Übergabe bzw. Abnahme
vorhanden waren.
Wenn beim Kauf nicht direkt reklamiert oder widersprochen wird, akzeptiert man das Produkt, wie gesehen.
Gruß
Martin
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Thema: Verarbeitung 116610
Baum-Darstellung
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28.07.2012, 07:19 #10PREMIUM MEMBER
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