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Interessant. Ich bin eigentlich auch Eurer Meinung.

Frage mich jedoch noch zusätzlich gerade: Wenn dies Schild einen für Behinderte nutzbaren Zeitraum des Parkens ausweist. Ist dann automatisch der nicht enthaltene Zeitraum ebenfalls Parkraum?

Sprich, die ausgeschlossene Zeit, ist dann diese eine generelle Parkmöglichkeit oder möglicherweise dann gar keine Parkmöglichkeit?

So könnte es tatsächlich sein. Wo ich wohne ist eine Anwohnerparkzone und GLEICHZEITIG bewirtschafteter Parkraum. D.h. werktags tagsüber darf jeder parken (wenn er ein ticket zieht) und Anwohner mit Anwohnerparkschein dürfen immer parken. Ausgeschildert ist aber nur was man darf und alles andere darf man automatisch nicht. Kapiert bei uns auch so gut wie niemand, und die Fremdparker abends und sonntags wundern sich dann immer über die Knöllchen.