Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dem Preis einer Uhr und ihrer Wasserdichtigkeit.

Es käme ja auch niemals jemand auf die Idee zu sagen: Hey, mein Bentley hat 270.000,00 € gekostet; da kann ich ja wohl eine gewisse Geländegängigkeit erwarten. Jetzt isser kaputt, obwohl ich damit nur über ein Rübenacker gefahren bin.

Das Problem ist doch, dass sich die Uhrenindustrie der Definition einer DIN-Norm bedient, deren Inhalt niemand kennt und deren aus dem Zusammenhang gerissene Definition der Wasserdichtigkeit bewusst genutzt wird, um den Käufer zu täuschen.

Das Urteil des AG Bochum halte ich deshalb für absolut richtig.

Oliver