Wie ich oben schon kurz angemerkt hatte - das hat doch nichts mit "Hochwertigkeit" zu tun. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass das Gericht dies derart pauschal in dieser Form festgestellt hat. Zumindest in einem Fachforum wie diesem sollten wir aber wohl etwas mehr Differenzierung an den Tag legen.
Patek Philippe steht mit Sicherheit für "Hochwertigkeit" - wasserdichte Uhren waren aber bis zur Nautilus sehr lange nicht wirklich das Thema
Einzig entscheidend ist ja doch wohl der technische Anspruch, den ein Hersteller an seine Uhen stellt. Wenn ich eine viele tausend Euro teure hochwertige Patek erwerbe, die nach Herstellerangaben nicht wasserdicht ist, dann sollte ich dies auch so handhaben, umgekehrt erwarte ich von einer 100 Euro Seiko/Casio etc, bei denen der Hersteller 300m wasserdicht angibt, dass sie dies dann auch aushält - gemessen an der DIN-Norm![]()
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11.09.2011, 09:25 #1Harald
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11.09.2011, 11:24 #2Gesperrter User
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Die Gerichte beschäftigen sich immer öfter mit diesem Thema und dem entsprechend werde ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Uhrmacherhandwerk oft mit dem Thema Wasserdichtheit konfrontiert.
Die einzige DIN Norm die es gibt, ist die 8310.
Die DIN Norm 8310 regelt Kriterien für Konstruktion und Prüfdrucke, die neue Uhren (!) aushalten müssen.
Diese Norm hat nur Gültigkeit zum Zeitpunkt des Verkaufs (Gefahrenübergang). Beispiele: Wenn der Käufer die Uhr umgehend nach dem Kauf anlegt und beim verlassen das Geschäftes an die Ladentür aneckt (Kaltverformung) kann es sein, dass die Uhr nicht mehr wasserdicht ist, und die Garantieleistung kann abgelehnt werden.
Für mich als Sachverständiger ist es deshalb wichtig die Krone genau zu untersuchen. Liegt z.B. eine äußere Beschädigung der Krone vor, ist davon aus zu gehen, dass der Träger der Uhr das zu verantworten hat, und die Garantieleitung kann verwehrt werden.
Da eine Uhr mind. 5 - 10 pro Tag, bewusst oder unbewusst, aneckt (das hat in 99% aller Fälle keine Auswirkung auf die Wasserdichtheit) können die Uhrenhersteller oft eine Garantieleitung verwehren. In der Garantiezeit wird das allerdings selten vorkommen. Da die meisten Uhrenhersteller das unter Kulanz laufen lassen.
Grüße aus der Uhrmacherwerkstatt
U. Kriescher
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12.09.2011, 09:53 #3
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12.09.2011, 19:58 #4
Völlig richtig, die Anregung oder Diskussionsgrundlage, ob nicht eine "hochwertige" Uhr wasserdicht sein sollte - zumindest in gewissem Umfang - kann durchaus berechtigt gestellt werden. Jedoch sollte eben nicht unsubstantiiert der Schluß gezogen werden, wie es dem Gericht auf Basis der Entscheidung nahegelegt wird, daß dies eben so sein muß - und andernfalls Ansprüche begründet.
"Den unbelesenen Kunden im Unklaren lassen" ist natürlich ein dehnbarer Begriff, denn grundsätzlich finden sich durchaus bei den meisten Uhren entsprechende Hinweise.
Und bei so mancher Grande Complication kann man eben doch fragen, wie wasserdicht die Uhr sein muß, um den Ansprüchen der Kundschaft zu genügen ...Harald
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