Fällt mir gerade dazu etwas Unglaubliches, aus einer Fernsehreportage ein:

Ein Schaden an einem Fahrzeug wird durch eine Versicherung bezahlt. Dies kann auch bei einem Vorbesitzer geschehen sein. Muß nicht repariert worden sein. Da evtl. Kleinschaden muß dieser auch nicht im Kaufvertrag dokumentiert worden sein. Ihr als Zweiteigentümer habt keine Ahnung vom regulierten Vorschaden....

Ok, am Fahrzeug entsteht ein neuer Schaden.

Versicherung schreibt den Fahrzeughalter an und der kreuzt auf dem Fragebogen "Kein Vorschaden" an.

Erschreckendes Ergebnis: Die Versicherung lehnt eine Regulierung des Schadens ab. Begründung: Falsche Angaben des Versicherungsnehmers, evtl. sogar Versicherungsbetrug.

Völlig egal schien, ob der Vorschaden bekannt war, fachgerecht repariert wurde, etc..

Diese Fälle sollen sich in letzter Zeit gehäuft haben.

Michael