JA, meine Fr....
Echt gesalzen!
LG, Oliver
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17.01.2008, 16:50 #101Hab ich das was überlesen? Die Uhr wurde doch nicht einbehalten, oder?Original von beatcruiser
grundsätzlich täusche ich mich nicht, ich hab das immerhin mal studiert. und ob eine nachfrage beim zoll da klarheit schafft, das wollen wir ja mal dahingestellt sein lassen – die sind ja nun auch ein klein wenig parteiisch.Original von hgruebert
Ob du dich da mal nicht täuscht! Da würde ich doch mal beim Zoll nachfragen bzw. hier im Forum suchen. Da gibt es einiges interessantes dazu.Original von beatcruiser
naja, ohne box und zertifikat können die erstmal nicht mit bestimmtheit sagen, dass die uhr schmuggelware ist. und da in deutschland die unschuldsvermutung gilt, können sie die uhr nicht so ohne weiteres einbehalten. dazu müssten sie dir beweisen, dass du was unrechtes getan hast. du musst nicht beweisen, dass alles legal ist. aber, was die - spitzfindig hinterfragt - dürfen, und was die nachher machen, dass sind zwei paar stiefel. und wenn rauskommt dass es ne geschmuggelte uhr war, dann nützt dir das eigentlich nicht dürfen auch nichts mehr.
grüße
beatcruiser
grundsätzlich, und das habe ich ja auch schon geschrieben, gilt aber: damit, dass sie das eigentlich nicht dürfe,n kommt man nicht mehr weit, wenn sie erst mal was gefunden haben. die polizei darf dich eigentlich auch nicht einfach so anhalten, ohne einen verdacht. nur kann ein verdacht halt schon sein, dass du in der stadt strich 50 fährst. und wenn dann mehr als 0,5 promille herauskommen, hat sich der verdacht schon bestätigt.
aber gegen den einbehalt einer uhr, ohne dass sie irgendwie nachweisen können, dass die nicht in der eu gekauft wurde, würde ich mich jedenfalls mit händen, füßen und einem anruf bei meinem anwalt wehren.
grüße
beatcruiser
Es wurde der Zoll kassiert und eine Anzeige gefertigt und die wird damit enden, dass nochmals die doppelte Summe als Strafe festgesetzt wird.
Jeder ist halt nicht so abgebrüht wie evtl. du und ich, der Gute war halt vielleicht etwas nervös und das war halt schon ausreichend.Gruß Helmut
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17.01.2008, 17:08 #102Comex
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LG, Oliver
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17.01.2008, 18:34 #103Datejust
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Original von hgruebert
Hab ich das was überlesen? Die Uhr wurde doch nicht einbehalten, oder?Original von beatcruiser
grundsätzlich täusche ich mich nicht, ich hab das immerhin mal studiert. und ob eine nachfrage beim zoll da klarheit schafft, das wollen wir ja mal dahingestellt sein lassen – die sind ja nun auch ein klein wenig parteiisch.Original von hgruebert
Ob du dich da mal nicht täuscht! Da würde ich doch mal beim Zoll nachfragen bzw. hier im Forum suchen. Da gibt es einiges interessantes dazu.Original von beatcruiser
naja, ohne box und zertifikat können die erstmal nicht mit bestimmtheit sagen, dass die uhr schmuggelware ist. und da in deutschland die unschuldsvermutung gilt, können sie die uhr nicht so ohne weiteres einbehalten. dazu müssten sie dir beweisen, dass du was unrechtes getan hast. du musst nicht beweisen, dass alles legal ist. aber, was die - spitzfindig hinterfragt - dürfen, und was die nachher machen, dass sind zwei paar stiefel. und wenn rauskommt dass es ne geschmuggelte uhr war, dann nützt dir das eigentlich nicht dürfen auch nichts mehr.
grüße
beatcruiser
grundsätzlich, und das habe ich ja auch schon geschrieben, gilt aber: damit, dass sie das eigentlich nicht dürfe,n kommt man nicht mehr weit, wenn sie erst mal was gefunden haben. die polizei darf dich eigentlich auch nicht einfach so anhalten, ohne einen verdacht. nur kann ein verdacht halt schon sein, dass du in der stadt strich 50 fährst. und wenn dann mehr als 0,5 promille herauskommen, hat sich der verdacht schon bestätigt.
aber gegen den einbehalt einer uhr, ohne dass sie irgendwie nachweisen können, dass die nicht in der eu gekauft wurde, würde ich mich jedenfalls mit händen, füßen und einem anruf bei meinem anwalt wehren.
grüße
beatcruiser
Es wurde der Zoll kassiert und eine Anzeige gefertigt und die wird damit enden, dass nochmals die doppelte Summe als Strafe festgesetzt wird.
Jeder ist halt nicht so abgebrüht wie evtl. du und ich, der Gute war halt vielleicht etwas nervös und das war halt schon ausreichend.
es ging ja nur darum, ob der zoll bei nicht aufindbarer box + papieren (welche den kauf in einem nicht-eu-land stichhaltig beweisen würden) was machen kann. ich behaupte mal nicht. und vermute, dass der "arme" selbiges eben auch noch im koffer hatte. und damit eben pech. oder die bundesrepublik glück.
grüße
beatcruiserOriginal von George Best
Ich habe die Hälfte meines Vermögens für Alkohol, Frauen und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich sinnlos verprasst.
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17.01.2008, 19:21 #104
bist deppat
"Der größte Erfolg des Zeitgeistes: Alle haben Uhren - niemand hat Zeit!" - Ernst Ferstl
Greets Marc
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17.01.2008, 19:23 #105
Das vermute ich auch, oder er hat sich einschüchtern lassen und verblappert.
Gruß Helmut
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17.01.2008, 19:25 #106
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17.01.2008, 20:02 #107Milgauss
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- 292
ich habe mal einen interessanten Satz gehört: Die Grenzen zwischen Dummheit und Ehrlichkeit sind fließend.
Und wenn man sich den jährlichen Bericht des Bundes der Steuerzahler ansieht, wie unsere 'Volksvertreter' Milliarden einfach verpulvern und versenken, wundert es mich nicht, wenn der eine oder andere ins Grübeln kommt.Viele Grüsse
Peter
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17.01.2008, 20:22 #108nun, jetzt verfallen wir aber in die Polemik.Original von firefox
ich habe mal einen interessanten Satz gehört: Die Grenzen zwischen Dummheit und Ehrlichkeit sind fließend.
Und wenn man sich den jährlichen Bericht des Bundes der Steuerzahler ansieht, wie unsere 'Volksvertreter' Milliarden einfach verpulvern und versenken, wundert es mich nicht, wenn der eine oder andere ins Grübeln kommt.
Es bleibt nach wie vor ein einfacher Sachverhalt:
Es gibt Regeln in unserer Gesellschaft, welche in Form von Gesetzen, Verordnungen etc. darstehen.
Diese kann man beachten oder ignorieren.
Wer Sie ignoriert, kann sich nicht auf einen Bericht des BdSt stützen. Im Unrecht gibt es nunmal kein Recht.
Gruß,
der LC100-FanGruß,
René
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17.01.2008, 20:32 #109Original von tela
nun, jetzt verfallen wir aber in die Polemik.Original von firefox
ich habe mal einen interessanten Satz gehört: Die Grenzen zwischen Dummheit und Ehrlichkeit sind fließend.
Und wenn man sich den jährlichen Bericht des Bundes der Steuerzahler ansieht, wie unsere 'Volksvertreter' Milliarden einfach verpulvern und versenken, wundert es mich nicht, wenn der eine oder andere ins Grübeln kommt.
Es bleibt nach wie vor ein einfacher Sachverhalt:
Es gibt Regeln in unserer Gesellschaft, welche in Form von Gesetzen, Verordnungen etc. darstehen.
Diese kann man beachten oder ignorieren.
Wer Sie ignoriert, kann sich nicht auf einen Bericht des BdSt stützen. Im Unrecht gibt es nunmal kein Recht.
Gruß,
der LC100-Fan
Amen!
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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17.01.2008, 20:54 #110
Pech
Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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17.01.2008, 23:37 #111Explorer
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- 18.12.2004
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- 156
Das würde ich so nicht sagen. Bei legalem Import aus Japan z.B. beträgt die Einsparung bei Kauf im Graumarkt (selbst mit dem heutigen grottigen Yen-Kurs von 156Y/€) bei einer DJ 116200 ca. 1000€ und bei einer Sub-D 16610 ca. 650€.Original von löwenzahn
Alle Members:
Abschließend bleibt wohl festzuhalten, daß sich eine legale Einfuhr einer neuen Rolex aus einem Nicht EU Land nur sehr begrenzt lohnt.
Michael
Wenn der Yen wieder seinen normalen Kurs hat wirds noch billiger ...
Viel Spass,
Markus
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17.01.2008, 23:46 #112ehemaliges mitgliedGast
jeder fuer sich und Gott fuer uns alle
Jeder soll fuer sich entscheiden, ob er korrekt sein will oder nicht. Es gibt genuegend Volksvertreter, und das nicht nur in der werten Bundesrepublik, die sich von Korruption und dem schnellen Geld verlocken lassen, sie sind ja alle auch nur Menschen, und warum sollen die normalen Buerger nicht auch nur Menschen sein? Und Fehler macht sicher auch mal jeder irgendwann. Es wird aber nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird... Mann, wir habe so viele tolle Sprichworte in unserer Sprache!!! Aber dieses Forum finde ich sollte keine Anleitung zum Steuerbetrug geben. Aber ich habe sowieso keine Zweifel, dass sich in diesem Forum auch Mitglieder der Volksvertretung befinden und sich umschauen was da so abgeht. Manchmal ist Vorsicht besser als Nachsicht!
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18.01.2008, 00:30 #113
Ich habe des Öfteren auch schon neue ROLEX Modelle in der Schweiz gesehen, noch Monate, bevor sie in Deutschland verfügbar waren.
Da mag sich eine reguläre Einfuhr je nach Ermessen doch für einen ungeduldigen Uhrenfreund rentieren
.
Ich habe übrigens zu dem Thema einen ganz anderen Fall zu berichten:
Ein guter Freund von mir hat in Grenchen/Schweiz in der Uhrenindustrie von 1998 bis 2004 gearbeitet und gewohnt. Folglich wurde er auch nach Schweizer Recht versteuert. Was macht der jetzt mit seinen, in der Zeit erworbenen Uhren?? Er wohnt mittlerweile wieder in Deutschland(ich wäre sicher nicht mehr zurück), aber was er mit seinen Ührchen getan hat...
.
Müsste er diese nachträglich verzollen (die Steuerschuld ist ja länger als 5 Jahre gültig, so weit ich mal gelesen habe) und wenn dann, zu welchem Kurs??????
Damalger Kaufpreis?
Jetziger Zeitwert?
16% vor der MwSt. Anhebung(für die Uhren die noch zu DM-Zeiten gekauft wurden) oder 19%?
Kennt sich da jemand aus??
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18.01.2008, 00:44 #114GMT-Master
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- 478
Naja, wenn er die in der Schweiz gezahlte Mehrwertsteuer zurück bekommt könnte er ja mal drüber nachdenken ...
Grüsse,
Irving
"Rolex - viele tragen sie als Korsett"Der Movember ist da.
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18.01.2008, 01:17 #115ist das nicht so, das wenn man zum kaufzeitpunkt seinen ständigen wohnsitz länger als x monate in der schweiz hatte, dann trifft das nicht zu ... sonst müsste er ja seine socken, unterhosenOriginal von RoleAs
Ich habe des Öfteren auch schon neue ROLEX Modelle in der Schweiz gesehen, noch Monate, bevor sie in Deutschland verfügbar waren.
Da mag sich eine reguläre Einfuhr je nach Ermessen doch für einen ungeduldigen Uhrenfreund rentieren
.
Ich habe übrigens zu dem Thema einen ganz anderen Fall zu berichten:
Ein guter Freund von mir hat in Grenchen/Schweiz in der Uhrenindustrie von 1998 bis 2004 gearbeitet und gewohnt. Folglich wurde er auch nach Schweizer Recht versteuert. Was macht der jetzt mit seinen, in der Zeit erworbenen Uhren?? Er wohnt mittlerweile wieder in Deutschland(ich wäre sicher nicht mehr zurück), aber was er mit seinen Ührchen getan hat...
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Müsste er diese nachträglich verzollen (die Steuerschuld ist ja länger als 5 Jahre gültig, so weit ich mal gelesen habe) und wenn dann, zu welchem Kurs??????
Damalger Kaufpreis?
Jetziger Zeitwert?
16% vor der MwSt. Anhebung(für die Uhren die noch zu DM-Zeiten gekauft wurden) oder 19%?
Kennt sich da jemand aus??
, einfach alles was er in der schweiz gekauft hat, verzollen !?!?
dann würde ja keiner mehr geschäftlich ins ausland gehen ... wäre ja der volle akt wenn man alles, aber auch wirklich alles verzollen müsste, manch einer kauft sich wie in deinem beispiel vielleicht auch möbel, nen fernseher .... da muss es ne andere lösung geben
Grüße Uli
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18.01.2008, 01:23 #116Milgauss
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Tatsächlich? Eine Lappalie?Original von jagdriver
Peter - Finanzstrafverfahren gibt es keines.
Finanztechnisch ist das Ganze eine Lappalie.
Gruß
Robby
Auch wenn die Steuerschuld aufgrund der Wertigkeit der Uhr (z.B. ein ewiger mit Chrono von Patek mit Goldband) so etwa 20k+ wäre?
Habe ich nicht gewußt, man lernt nie aus.
Ich dachte, daß die Grenze wo Schmuggel ein Verwaltungsdelikt bleibt recht niedrig angesetzt ist, ab dann -> Strafrecht.
Soviel ich weiß läuft das Ganze dann unter "Übersiedlungsgut". Man muß eine bestimmte Frist (ein Jahr?) seinen Lebensmittelpunkt dort gehabt haben, dann ist die Übersiedling MwST-technisch kein Problem.Original von RoleAs
Ein guter Freund von mir hat in Grenchen/Schweiz in der Uhrenindustrie von 1998 bis 2004 gearbeitet und gewohnt. Folglich wurde er auch nach Schweizer Recht versteuert. Was macht der jetzt mit seinen, in der Zeit erworbenen Uhren?? Er wohnt mittlerweile wieder in Deutschland(ich wäre sicher nicht mehr zurück), aber was er mit seinen Ührchen getan hat...
.
Aber ich bin kein Steuerexperte, nehmt das nicht für 100%ig richtig.
LG
Peter
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18.01.2008, 02:14 #117
Also ich war auch schon Expat und habe laufend mit Expats zu tun.
Mein aktueller Kenntnisstand: Wenn man im Ausland lebt (wie derzeit China) und dort angemeldet ist, dann kann man bei heimkehr seine Sachen natürlich mit nach Deutschland nehmen.
So weit ich weiß sind dann aber nur diejenigen Artikel zollfrei, die mindestens 6 Monate vor heimkehr erworben wurden. Ich denke, damit soll auch verhindert werden, dass der Expat noch kurz vor Rückkehr in sein Heimatland auf Shopping-Tour geht...zulasten des deutschen Fiskus sozusagen.
Im Gegenzug gibt es für Expats keine MwSt-Erstattung bei Ausreise aus dem Gastland solange er dort seinen Wohnsitz angemeldet hat (für Beamte einfach ersichtlich anhand Sichtvermerk im Reisepass).
Ergo: Irgendwo zahlt man immer
Gruß,
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18.01.2008, 02:19 #118Yacht-Master
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Ich weiß ja nicht, ob dein Studium damals noch kostenlos war, aber umsonst war es auf alle FälleOriginal von beatcruiser
grundsätzlich täusche ich mich nicht, ich hab das immerhin mal studiert...........Original von hgruebert
Ob du dich da mal nicht täuscht! Da würde ich doch mal beim Zoll nachfragen bzw. hier im Forum suchen. Da gibt es einiges interessantes dazu.Original von beatcruiser
naja, ohne box und zertifikat können die erstmal nicht mit bestimmtheit sagen, dass die uhr schmuggelware ist. und da in deutschland die unschuldsvermutung gilt, können sie die uhr nicht so ohne weiteres einbehalten. dazu müssten sie dir beweisen, dass du was unrechtes getan hast. du musst nicht beweisen, dass alles legal ist. aber, was die - spitzfindig hinterfragt - dürfen, und was die nachher machen, dass sind zwei paar stiefel. und wenn rauskommt dass es ne geschmuggelte uhr war, dann nützt dir das eigentlich nicht dürfen auch nichts mehr.
grüße
beatcruiser
aber gegen den einbehalt einer uhr, ohne dass sie irgendwie nachweisen können, dass die nicht in der eu gekauft wurde, würde ich mich jedenfalls mit händen, füßen und einem anruf bei meinem anwalt wehren.
grüße
beatcruiser

Denn grundsätzlich täuscht du dich ganz gewaltig. Ich kenne persönlich einen Fall, bei dem in der Schweiz eine GMT Master II gekauft wurde und dort einfach die schweizer VAT bezahlt wurde. Die Uhr wurde also geschmuggelt, in D keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. Mehr als 2 Jahre später wurde der Betreffende beim Grenzübertritt von D nach CH vom deutschen Zoll gefilzt. Dabei wurde die Uhr an Ort und Stelle (Konstanz) eingezogen, weil der Nachweis über einen Kauf in D bzw. über eine korrekte Versteuerung nicht erbracht werden konnte. Da half auch alles Wehren mit Händen, Füßen und Anwalt nicht. Außerdem wurde (Bezug nehmend auf weitere Aussagen von "Fachleuten" hier) ein Strafverfahren eröffnet. Und hier konnte dann ein sehr guter Anwalt mit Müh und Not gerade noch eine Einstellung des Verfahrens erwirken.Gruß Andi S. aus V.
"Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
16600 - 118208 - 16710 - 16610LV - 16200 - 16618LB - 16570WD - 16718 - 116264
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18.01.2008, 02:29 #119Moment: wenn ich über die Grenze fahre wäre es Deine Geschichte nach möglich, dass ein Grenzer sagt:Original von Andi S. aus V.
Ich weiß ja nicht, ob dein Studium damals noch kostenlos war, aber umsonst war es auf alle FälleOriginal von beatcruiser
grundsätzlich täusche ich mich nicht, ich hab das immerhin mal studiert...........Original von hgruebert
Ob du dich da mal nicht täuscht! Da würde ich doch mal beim Zoll nachfragen bzw. hier im Forum suchen. Da gibt es einiges interessantes dazu.Original von beatcruiser
naja, ohne box und zertifikat können die erstmal nicht mit bestimmtheit sagen, dass die uhr schmuggelware ist. und da in deutschland die unschuldsvermutung gilt, können sie die uhr nicht so ohne weiteres einbehalten. dazu müssten sie dir beweisen, dass du was unrechtes getan hast. du musst nicht beweisen, dass alles legal ist. aber, was die - spitzfindig hinterfragt - dürfen, und was die nachher machen, dass sind zwei paar stiefel. und wenn rauskommt dass es ne geschmuggelte uhr war, dann nützt dir das eigentlich nicht dürfen auch nichts mehr.
grüße
beatcruiser
aber gegen den einbehalt einer uhr, ohne dass sie irgendwie nachweisen können, dass die nicht in der eu gekauft wurde, würde ich mich jedenfalls mit händen, füßen und einem anruf bei meinem anwalt wehren.
grüße
beatcruiser

Denn grundsätzlich täuscht du dich ganz gewaltig. Ich kenne persönlich einen Fall, bei dem in der Schweiz eine GMT Master II gekauft wurde und dort einfach die schweizer VAT bezahlt wurde. Die Uhr wurde also geschmuggelt, in D keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. Mehr als 2 Jahre später wurde der Betreffende beim Grenzübertritt von D nach CH vom deutschen Zoll gefilzt. Dabei wurde die Uhr an Ort und Stelle (Konstanz) eingezogen, weil der Nachweis über einen Kauf in D bzw. über eine korrekte Versteuerung nicht erbracht werden konnte. Da half auch alles Wehren mit Händen, Füßen und Anwalt nicht. Außerdem wurde (Bezug nehmend auf weitere Aussagen von "Fachleuten" hier) ein Strafverfahren eröffnet. Und hier konnte dann ein sehr guter Anwalt mit Müh und Not gerade noch eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
Aha, Montblanc-Kuli Cristal... Gibts da einen Kaufbeleg für ?
Nein ? Dann ziehen wir den jetzt ein und eröffnen ein Strafverfahren.
Ach, und was haben wir da ? Leica M6 !
Wie, von ihrem Vater geerbt...? kann ja jeder sagen. Auch keinen Beleg ? Dannn bitte hier in die Box zu dem Kuli.
Sagen sie mal, sind das Manolos die ihre Frau da am Fuß hat ? Soso, vor 3 Jahren in Stuttgart gekauft und Beleg ist schon lage weg... bitte ausziehen und gleich mal zu Kuli und Kamera stellen...
Etc. etc. etc.
Andi S. aus V. - erklär mir das mal bitte
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18.01.2008, 02:35 #120Yacht-Master
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Keine Geschichte oder Story, sondern Tatsachenbericht.Original von klobi
Moment: wenn ich über die Grenze fahre wäre es Deine Geschichte nach möglich, dass ein Grenzer sagt:
Aha, Montblanc-Kuli Cristal... Gibts da einen Kaufbeleg für ?
Nein ? Dann ziehen wir den jetzt ein und eröffnen ein Strafverfahren.
Ach, und was haben wir da ? Leica M6 !
Wie, von ihrem Vater geerbt...? kann ja jeder sagen. Auch keinen Beleg ? Dannn bitte hier in die Box zu dem Kuli.
Sagen sie mal, sind das Manolos die ihre Frau da am Fuß hat ? Soso, vor 3 Jahren in Stuttgart gekauft und Beleg ist schon lage weg... bitte ausziehen und gleich mal zu Kuli und Kamera stellen...
Etc. etc. etc.
Andi S. aus V. - erklär mir das mal bitte
Was aufgrund dieser Tatsache alles möglich wäre und was alles gemacht wird weiß ich nicht. Ich weiß nur, was im Falle einer Rolex GMT Master II gemacht wurde.Gruß Andi S. aus V.
"Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
16600 - 118208 - 16710 - 16610LV - 16200 - 16618LB - 16570WD - 16718 - 116264
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