Original von Donluigi
Wenn du nur deinen Nachbarn abschrecken willst, dann tuns doch so Attrappen.
Auch Kameraattrappen fallen unter die Regelungen des BDSG. Überwachung des eigenen, befriedeten Gebietes ist vom BDSG ausgenommen.

Infrarot ist auf freiem Gelände schwierig, da die Reflexion fehlt und man eine Menge Infrarot-Power braucht um freies Gelände zu "beleuchten".