Original von Hypophyse.... Gibt's dafür einen Grund, respektive entsteht mir daraus ein Nachteil? ** er erhält die VK Prov zurück - ist ja keine Transaktion gelaufen, kein Nachteil für Dich.

Zweite Frage: Kann ich bei jeder Vorgehensweise den VK mit dem Hinweis positiv bewerten, dass "er sich nach Aufklärung hinsichtlich des Konsumentenschutzgesetzes kooperativ gezeigt hat"? Ich finde nichts darüber in den FAQ. ** klar kannst du das **

Die nichtige Rücktrittspauschale in seinen AGB habe ich ihm schon erklärt, Ergebnis siehe oben.