Beratung in allen Lebenslagen, hier gibt's ja Buchtprofis.

Sachlage:

Ich sende einem Heini die mistige Ware retour und erhalte den vollen Kaufpreis rückerstattet. Die Rücksendung berappe ich, das darf hierzulande vereinbart werden. So weit ist alles schon geklärt, es lief bisher ohne den von ebay vorgesehenen Rückgabeprozess, d.h. per E-Mail.

Jetzt habe ich eine von ebay generierte Nachricht erhalten, dass der VK die eigentlich schon gelaufene Transaktion (bezahlt & geliefert) abbrechen will. Gibt's dafür einen Grund, respektive entsteht mir daraus ein Nachteil?

Zweite Frage: Kann ich bei jeder Vorgehensweise den VK mit dem Hinweis positiv bewerten, dass "er sich nach Aufklärung hinsichtlich des Konsumentenschutzgesetzes kooperativ gezeigt hat"? Ich finde nichts darüber in den FAQ.

Die nichtige Rücktrittspauschale in seinen AGB habe ich ihm schon erklärt, Ergebnis siehe oben.