Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 23
  1. #1
    Yacht-Master
    Registriert seit
    24.03.2004
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    1.636

    Irrtum bei Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung - Rechte des Lieferanten???

    Meine Frage an das allwissende Forum:

    In unserer Firma ist folgender Fall aufgetreten: Im System war (aus welchem Grund auch immer) für einen Artikel ein falscher, deutlich zu niedriger Listenpreis eingepflegt. Unsere Verkäufer haben Angebote auf Basis dieses falschen Listenpreises abgegeben. Daraufhin haben unsere Kunden bestellt. Sie haben eine Auftragsbestätigung und nach der Lieferung auch eine Rechnung auf der Basis des falschen Listenpreises erhalten. Da teilweise auch noch ordentliche Rabatte gewährt wurden, ist das ganze schon schmerzhaft (VK oft deutlich unter EK).

    Haben wir als Lieferant jetzt noch das Recht, die Differenz nachzuberechnen oder haben wir dieses Recht durch die ebenfalls fehlerhaften Auftragsbestätigungen verwirkt? Beim Angebot kann ich mich ja noch auf Irrtum berufen. Geht das auch noch bei der Auftragsbestätigung und bei der Rechnung? Alle Vorgänge spielen sich zwischen Firman ab, Privatpersonen sind komplett außen vor.

    Danke!
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
    16600 - 118208 - 16710 - 16610LV - 16200 - 16618LB - 16570WD - 16718 - 116264

  2. #2
    Yacht-Master
    Registriert seit
    24.03.2004
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    1.636
    Themenstarter

    RE: Irrtum bei Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung - Rechte des Lieferanten???

    Hat keiner ne Idee?
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
    16600 - 118208 - 16710 - 16610LV - 16200 - 16618LB - 16570WD - 16718 - 116264

  3. #3
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
    Registriert seit
    25.03.2008
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    907
    Unbeachtlicher Kalkulationsirrtum, pacta sunt servanda. Bin aber kein RA.

    Viele Grüße,
    Malte

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.345
    Vielleicht auch anfechtungsfähig, dann aber schadensersatzpflichtig. Malte, was sagst Du?
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  5. #5
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
    Registriert seit
    25.03.2008
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    907
    Anfechtung? Weswegen? Du bist der Pro!

    Viele Grüße,
    Malte

  6. #6
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    27.02.2008
    Ort
    Room 641A, 611 Folsom Street, San Francisco, CA 94107
    Beiträge
    9.309
    Ganz unabhängig von der rechtlichen Lage: Bedenke auch, dass so eine Aktion die Kundenbeziehung nachhaltig trübt - da fehlt ganz schnell an anderer Stelle auch noch Umsatz!

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
    Registriert seit
    27.12.2006
    Ort
    LC100 / 200
    Beiträge
    7.708
    Soweit ich informiert bin, ist das Geschäft schon mit der Auftragsbestätigung abgeschlossen. Mit der Rechnung erst Recht.







    Alex

  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.345
    Original von Wurstwasser
    Anfechtung? Weswegen?
    Inhalts- oder Erklärungsirrtum durch falsche Preisauszeichnung? Hilft aber - wegen des SchE - eh nicht weiter.


    Andi, ich hatte den Thread schon vor ein paar Tagen gesehen und konnte schon damals nicht wirklich helfen.
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  9. #9
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
    Registriert seit
    25.03.2008
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    907
    Original von NicoH
    Original von Wurstwasser
    Anfechtung? Weswegen?
    Inhalts- oder Erklärungsirrtum durch falsche Preisauszeichnung? Hilft aber - wegen des SchE - eh nicht weiter.


    Andi, ich hatte den Thread schon vor ein paar Tagen gesehen und konnte schon damals nicht wirklich helfen.
    Nein, ich würde das für einen Motivirrtum halten, der grundsätzlich unbeachtlich ist da er in der Risikosphäre des Verkäufers liegen. Ansonsten hast du natürlich wegen § 122 BGB Recht mit deinen Ausführungen

    Viele Grüße,
    Malte

  10. #10
    Moderator Avatar von MacLeon
    Registriert seit
    16.01.2006
    Beiträge
    10.424
    Blog-Einträge
    1
    Ich würde Maltes Meinung folgen.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.345
    Ich bin anderer Meinung als Ihr Aber konsequentiell ist das ja eh egal.
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  12. #12
    Moderator Avatar von alicia
    Registriert seit
    18.10.2007
    Ort
    links der Isar
    Beiträge
    12.289
    vielleicht ein interessantes und wahrscheinlich nicht unbekanntes Beispiel

    "Quelle liefert LCD-TV für 199€

    Immer wieder wird von Usern das Beispiel vom Quelle herangezogen. In 2007 bot der Versandhändler nämlich versehentlicherweise einen LCD-TV für 199€ statt 1999€ an. Als damals die Quelle Aktion “Preise wie zu DM-Zeiten” war, habe ich es mir nicht nehmen lassen auch nochmal den Anwalt, der die Kunden vertreten hatte, anzurufen und nochmal mit ihm über die Situation zu reden. Der Grund warum Quelle nämlich letztendlich doch liefern musste, ist nämlich recht leicht verständlich. Insgesamt hat nur eine kleine Anzahl von 10-20 Kunden bestellt, bevor der Preisfehler von Quelle entdeckt und auch entfernt wurde. Eine Dame hatte sich um eine Kommastelle vertippt. Die Kunden erhielten nach der automatisierten Bestätigungsmail allerdings nicht unverzüglich eine Stornierungsmail, obwohl der Fehler bekannt war, sondern nach etwa 1 Woche bekamen die Kunden eine Zahlungsaufforderung. Es wurde so argumentiert, dass der Kunde durch diese deutlich verzögerte Zahlungsaufforderung der Händler das Angebot geprüft und angenommen hat. Eine Stornomail gab es dann erst nach über 14 Tagen, was Quelle letztendlich dann auch zum Verhängnis wurde."
    http://www.mydealz.de/11870/rechtlic...-preisfehlern/
    Grüße, Anna!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur, Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise! (W.Busch) ...Officially Certified DoT Winner 2009 & 2011

  13. #13
    Daytona
    Registriert seit
    23.11.2009
    Beiträge
    3.226
    Habe zwar selbst absolut keine Ahnung, aber ein Bekannter sagte soeben

    "Ja kann sich auf Irrtum berufen, weils ein technisierter Vorgang war.
    Wenn ich mich recht erinnere. Gibt auch nen BGH Urteil zu."

    Vielleicht hilft es ja
    Gruß
    Tobias
    --------------------------------------------------------------------------

  14. #14
    Freccione Avatar von blarch
    Registriert seit
    12.05.2007
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    6.779
    Ich bin kein RA und weiss nicht um welche Summe es genau geht, aber ich würde mit meinen Kunden ein offenes Gespräch führen und Ihnen den Fall schilden. Vielleicht sind sie ja von sich aus bereit Dir ein Stück weit entgegenzukommen
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  15. #15
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
    Registriert seit
    25.03.2004
    Ort
    Quintumnia
    Beiträge
    7.099
    Was sagen die Fachleute zu diesem Netzfundstück:

    Rechtsgültiger Vertrag entstanden?
    Allgemein: 2 inhaltlich übereinstimmende wirksame Willenserklärungen:
    Antrag (+): hier Bestellung des K
    Annahme (+): hier übereinstimmende Bestellbestätigung + Rechnung des VK
    Folge: Es ist ein rechtsgültiger Vertrag entstanden

    Von einem rechtsgültigen Vertrag können sich die Vertragspartner ausnahmsweise durch Anfechtung lösen. (§143 BGB)

    Allgemein erfordert eine Anfechtung:
    1. Anfechtungserklärung (143 BGB gegenüber dem Anfechtungsgegner
    2. Anfechtungsgrund (119 ff BGB)
    3.Anfechtungsfrist (121 BGB
    Rechtsfolge: Die Vertragspartner werden so gestellt als wäre überhaupt kein Vertrag zustande gekommen.(Vertrag ist nichtig) (§142 BGB)

    Für den vorliegenden Fall bedeutet das:
    1. Anfechtungserklärung?: Der VK hat explizit den Kaufvertrag angefochten "Wir fechten den ..." (+)
    2. Anfechtungsgrund?: Der VK weist hier auf einen Schreibfehler bei der Angebotserstellung hin, somit beruft er sich auf einen Erklärungsirrtum gem 119 BGB (+)
    3.Anfechtungsfrist?: allgemein muß „die Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.“ (§121 BGB)
    Ein Problem ist das Wort „unverzüglich“. Es definiert keine eindeutige Zeitspanne, sodaß
    im Zweifel die Einhaltung der Frist in einem Gerichtsverfahren geklärt werden muß.

    Im vorliegenden Beispiel ist der Vertrag am DO/Freitag entstanden und am Montag vom VK angefochten worden. Aufgrund des relativ kurzen Zeitraums und des dazwischenliegenden Wochenendes würde ich die rechtzeitige Erklärung des VK und damit Einhaltung der Frist auf jeden Fall bejahen.

    Rechtsfolge: Der Vertrag ist nichtig. (142 BGB)

    Abschließend wäre noch zu erwähnen, dass ein evtl. Schadenersatz geltend gemacht werden kann, da auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes vertraut wurde( sog. Vertrauensschaden). (122,1 BGB)
    Hier ist aber ein evtl Schaden nicht ersichtlich und müsste gegebenenfalls nachgewiesen werden.
    quelle: www.chip.de

    Stand alles im Roadbook

  16. #16
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.345
    Tobias, im Ergbnis hilft es nicht, weil sich der Anfechtende schadensersatzpflichtig macht. Er muss dem Kunden dann den Schaden ersetzen, den der Kunde dadurch hat, dass er es teurer kaufen muss. Der Kunde kann also die Differenz verlangen - und ob man das billig weggibt oder es wiederholt und stattdessen dem Kunden Geld gibt, dürfte betriebswirtschaftlich egal sein.
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  17. #17
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.345
    Ingo, der letzte Absatz >>>

    Original von Ingo.L
    Abschließend wäre noch zu erwähnen, dass ein evtl. Schadenersatz geltend gemacht werden kann, da auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes vertraut wurde( sog. Vertrauensschaden). (122,1 BGB)
    Hier ist aber ein evtl Schaden nicht ersichtlich und müsste gegebenenfalls nachgewiesen werden.
    ... ist entscheidend

    Der Kunde könnte sagen: "Gut, bei Dir hätte ich € 20,- gezahlt. Der Vertrag ist jetzt angefochten und nichtig. Woanders müsste ich aber € 50,- bezahlen. Mein Schaden besteht in dieser Differenz von € 30,-".

    Diese Differenz kann er als Schadensersatz verlangen.

    Und ob der Verkäufer die € 30,- auszahlt oder zum Preis von € 20,- verkauft, ist wohl egal...
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  18. #18
    Moderator Avatar von alicia
    Registriert seit
    18.10.2007
    Ort
    links der Isar
    Beiträge
    12.289
    mal eine blöde Frage, aber

    ist denn eigentlich nicht schon ein bißchen viel Zeit vergangen als dass man es noch "unverzüglich" (die Anfechtung) nennen könnte?
    Grüße, Anna!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur, Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise! (W.Busch) ...Officially Certified DoT Winner 2009 & 2011

  19. #19
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.345
    Das sicher auch, Anna, natürlich.

    Du solltest Rechtsanwältin werden
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  20. #20
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
    Registriert seit
    25.03.2008
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    907
    Original von alicia
    mal eine blöde Frage, aber

    ist denn eigentlich nicht schon ein bißchen viel Zeit vergangen als dass man es noch "unverzüglich" (die Anfechtung) nennen könnte?
    Unverzüglich nach Kenntniserlangung.

    Viele Grüße,
    Malte

Ähnliche Themen

  1. Forenbetreiber: Rechte und Pflichten
    Von Burton im Forum Off Topic
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 13.07.2007, 13:46
  2. Kann nicht wahr sein .. ( Ein Irrtum meinerseits )
    Von Mike Henry Behrens im Forum Off Topic
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 10.06.2007, 09:24
  3. Über einen Lieferanten von Rolex (Zeiger)
    Von Charles. im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 16.10.2006, 08:47

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •