Mahlzeit,
kurze Frage: Wenn ich als Forenbetreiber Beiträge lösche bzw. nur archviere und ein User bzw. sein Anwalt verlangt die Rausgabe: Bin ich dazu verpflichtet den Thread rauszugeben?
Beispiel:
User A prangert User B an. User B meckert zurück. Mir als Betreiber wird das zu doof und ich lösche den Quatsch.
Nun kommt Anwalt von B und möchte den archivierten Beitrag gerne haben.
Ich wüsste derzeit nicht, warum man sowas rausgeben soll und habe keine Lust mich von dem Anwalt einschüchtern zu lassen.
Meinungen oder Links?
Danke
Lutz
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13.07.2007, 11:41 #1
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Forenbetreiber: Rechte und Pflichten
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