Meine Frage an das allwissende Forum:
In unserer Firma ist folgender Fall aufgetreten: Im System war (aus welchem Grund auch immer) für einen Artikel ein falscher, deutlich zu niedriger Listenpreis eingepflegt. Unsere Verkäufer haben Angebote auf Basis dieses falschen Listenpreises abgegeben. Daraufhin haben unsere Kunden bestellt. Sie haben eine Auftragsbestätigung und nach der Lieferung auch eine Rechnung auf der Basis des falschen Listenpreises erhalten. Da teilweise auch noch ordentliche Rabatte gewährt wurden, ist das ganze schon schmerzhaft (VK oft deutlich unter EK).
Haben wir als Lieferant jetzt noch das Recht, die Differenz nachzuberechnen oder haben wir dieses Recht durch die ebenfalls fehlerhaften Auftragsbestätigungen verwirkt? Beim Angebot kann ich mich ja noch auf Irrtum berufen. Geht das auch noch bei der Auftragsbestätigung und bei der Rechnung? Alle Vorgänge spielen sich zwischen Firman ab, Privatpersonen sind komplett außen vor.
Danke!
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09.04.2010, 11:50 #1
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Irrtum bei Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung - Rechte des Lieferanten???
Gruß Andi S. aus V.
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