Tobias, im Ergbnis hilft es nicht, weil sich der Anfechtende schadensersatzpflichtig macht. Er muss dem Kunden dann den Schaden ersetzen, den der Kunde dadurch hat, dass er es teurer kaufen muss. Der Kunde kann also die Differenz verlangen - und ob man das billig weggibt oder es wiederholt und stattdessen dem Kunden Geld gibt, dürfte betriebswirtschaftlich egal sein.