Das ist richtig!

Privatversicherte können zwischen 79,59 % und 100 % absetzen.

Gesetzlich versicherte können dagegen 96 % Ihres Beitrages absetzen. Hier fällt das Krankentagegeld raus.

Das liegt daran, dass PKV versicherte nur den Anteil heranziehen können, der den Leistungen der GKV entspricht. Alles was darüber ist, wird nicht berücksichtigt.

Dafür gibt es ein Punktesystem, welches für jeden Tarif für jede PKV die entsprechende Prozente ausweist.

Auch sollte man beachten, dass Beitragsrückgewähr und Selbstbeteiligung nicht mit reinfallen. Sowie der AG-Zuschuss.

Steuerlich macht es also jetzt mehr sinn eine kleine SB zu haben.

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