Habe ich nun erhalten:"Falsche Breiling für eur 2690,- verkauft! Keine Reaktion! Anwalt eingeschaltet!"

Da ich die schriftliche Aussage von Breitling habe, dass die Uhr original ist darf der Anwalt ruhig kommen.

Was mich mehr interessiert:
Ich habe keine Lust auf Unterlassungsklage etc. Bis die durch ist ist die Bewertung eh schon wieder rausgefallen. Kosten, Nerven, Zeit!

Da es mich aber trotzdem sehr ärgert schwebt mir Folgendes vor: Die Domain mit seinem Namen ist noch frei. Ich stelle eine Webseite mit seinem Namen als Adresse online, auf der ich kurz meine Erfahrung mit Herrn XY, Geschäftsführer der Firma ABC, schildere. Die Firma gehört seiner Frau.
(Wollte Uhr nicht mehr, nach verweigerter Rückabwicklung Rachebewertung und Rufschädigung).
Der Anreiz zur Bewertungskorrektur dürfte wohl größer sein.

Darf ich das?