Iphone?
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19.02.2010, 15:27 #1
Frage zu Sachmängelhaftung zwischen Privatleuten
Wie ist das eigentlich, wenn ich privat etwas (online) von privat erwerbe, wo sich aber nach Abschluss des Kaufvertrages (noch vor Zahlung der Verbindlichkeit) herausstellt, dass ein wesentlicher Mangel nicht explizit genannt wurde?
Fall:
ein Gerät wird als defekt angeboten, ein Sturz des selbigen wird nur mit einem Foto weiter erläutert wo man eine kleine Delle im Gehäuse erkennt. Zur Funktionsfähigkeit des Gerätes wird nix gesagt.
Man kann nun zweierlei interpretieren:
- entweder es geht alles noch, halt nur ne Delle drin
oder
- die Delle ist nur optisch, technisch geht nix, bzw. wesentliches nicht mehr
Ich bin (dummerweise) von ersterem ausgegangen.
Jetzt erfahre ich aber nachträglich vom Verkäufer, dass etwas wesentliches der Funktionen nicht geht, was den Kauf ad absurdum in Sachen Nutzung macht.
Natürlich wird der Weg eingeleitet sich gütlich zu einigen, würde aber die Rechtslage meiner Mittel gerne wissen.
Ich habe bereits was betreff Sachmängelhaftung gelesen, meine aber, dass zum argumentieren nicht explizig genug ist.
Wer weiß es genau?!
Danke!
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19.02.2010, 15:32 #2Gruß Ulrich
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19.02.2010, 15:33 #3
Was hast Du denn gelesen?
Sachmängelhaftung gibt es auch zwischen Privatleuten. Und das ist der gesetzliche Regelfall. Wer die Sachmängelhaftung ausschließen will, muss das ausdrücklich tun. Unter einem Sachmangel versteht man die Abweichung des tatsächlichen Zustands vom vereinbarten Zustand.
Hier müssen die Erklärungen der Vertragsparteien ausgelegt werden, um zu sehen, welches der vereinbarte Zustand ist. Der Verkäufer sagt "Ich verkaufe das als defekt", der Käufer versteht "Aber das Gerät sollte schon funktionieren"...
Kurz: Ja, es gibt Sachmängelhaftung. Aber der Verkauf als "defekt" gibt Dir nicht die Möglichkeit, Nachbesserung zu verlangen, wenn es denn defekt ist.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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19.02.2010, 15:34 #4
Es ist mangelfrei, da es die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Viele Grüße,
Malte
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19.02.2010, 15:40 #5
mal so gesagt:
ich lese "defekt" im anzeigentext, und denke: es ist beschädigt, da er von einem sturz spricht und ein foto mit pfeil zur delle zeigt.
ich interpretiere aber nicht, dass es quasi funktionslos ist.
ist das nun mein problem oder hätte er das nicht verschweigen dürfen?
oder anders: wenn da steht defekt, hätte ich mit einer teilweisen oder völligen funktionslosigkeit rechnen müssen, auch wenn er es nicht explizit erläutert?
danke!
edit: fall hat sich geklärt, wäre aber immernoch (für mich) interressant zu wissen.
danke.
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19.02.2010, 15:48 #6
Erstmal schön, dass es sich geklärt hat.
Ich persönlich würde unter "verkaufe als defekt" von einer völligen Funktionslosigkeit ausgehen.
Wärst Du Richter - unabhängig und unvoreingenommen - was würdest Du denken? Hättest Du nicht ge-, sondern verkauft, wie würdest Du das sehen?Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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19.02.2010, 16:00 #7
Defekt ist defekt, ist halt ähnlich wie in einer Fahrzeuganzeige, Serviceheft vollständig durch XY geführt ist verkaufsfördend und wird auch als solches belegt, von daher würde ich als Verkäufer schon darauf hinweisen das es nur ein optischer Fehler ist.
Je nach Tagesform des Richters könnte es so oder so ausgehen, aber defekt ist nun mal die zugesicherte Eigenschaft.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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19.02.2010, 16:02 #8Original von NicoH
Ich persönlich würde unter "verkaufe als defekt" von einer völligen Funktionslosigkeit ausgehen.
Viele Grüße,
Malte
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19.02.2010, 16:04 #9Original von fiumagyar
Iphone?
Zum eigentlichen Thema: Nico hat es wunderbar erklärt.
Natürlich wunderbar dass es sich geklärt hat.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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19.02.2010, 16:06 #10Original von NicoH
Erstmal schön, dass es sich geklärt hat.
danke.
Wärst Du Richter - unabhängig und unvoreingenommen - was würdest Du denken? Hättest Du nicht ge-, sondern verkauft, wie würdest Du das sehen?
Erstmal hätte es keinen Sinn gemacht auf Zahlung zu bestehen. Wenn sich die Fronten verhärten, geht eh meist nix mehr.
Als Richter müsste man wohl letztendlich zum Vorteil des Verkäufers entscheiden, wenn Apelle an beide Parteien scheitern.
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19.02.2010, 16:10 #11Original von Flo74
hart nachgefragt: MUSS ich davon ausgehen?
*Ich* würde das so verstehen, Du magst einen Richter finden, der es anders sieht.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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19.02.2010, 16:12 #12
Danke Dir.
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19.02.2010, 17:58 #13
sach mal, ist dir deine Sig eigentlich nicht selber peinlich...das ist ja noch deutlich Kellner-Niveau...
Martin
Everything!
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20.02.2010, 08:39 #14
... und man kann es natürlich auch anders sehen ... wie schon gesagt geht es hier im Wesentlichen um die Frage der Interpretation von "defekt" ... wäre ich Deine Parteienvertreter würde ich unter anderem argumentieren, daß das gezeigte Bild vom Verkäufer als Versinnbildlichung des Begriffes "defekt" verwendet wurde und eben dieses somit den Begriff "defekt" in diesem Fall (abschließend) beschreibt ... ob diese Argumentation "zieht" hängt wohl von vielen kleinen Faktoren ab ... da müßte man aber natürlich alle Fakten wesentlich detaillierter kennen und beurteilen ... und immer noch bleibt ausreichend Spielraum für ein Gericht ...
Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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20.02.2010, 09:03 #15ehemaliges mitglied 9711GastOriginal von Flo74
Original von NicoH
Erstmal schön, dass es sich geklärt hat.
danke.
Wärst Du Richter - unabhängig und unvoreingenommen - was würdest Du denken? Hättest Du nicht ge-, sondern verkauft, wie würdest Du das sehen?
Erstmal hätte es keinen Sinn gemacht auf Zahlung zu bestehen. Wenn sich die Fronten verhärten, geht eh meist nix mehr.
Als Richter müsste man wohl letztendlich zum Vorteil des Verkäufers entscheiden, wenn Apelle an beide Parteien scheitern.
Cool! Heißt das Du schreibst zukünftig auch nur noch wenn Du was beizutragen hast?
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20.02.2010, 12:44 #16Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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20.02.2010, 14:17 #17
- Registriert seit
- 02.09.2009
- Beiträge
- 511
Muss bei diesem Beitrag an folgenden Witz denken:
Fahrer: Boss, der Spiegel ist kaputt.
Chef: Gehäuse oder Glas?
Fahrer: Weiss nicht, der Lkw liegt noch drauf.
Wenn ich als Käufer defekt lese, erkundige ich mich vor Kauf über den Schadensumfang - eigentlich recht einfach.
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